Warum 17 Schüler nicht zur Grundschule Blumenstraße dürfen

Blumenstraße darf nur zwei neue 1. Klassen bilden

Nun steht die Zusammensetzung des neuen ersten Schuljahres an den Radevormwalder Grundschulen weitgehend fest. Und so wie es aussieht, werden alle Grundschulen mindestens zwei neue 1. Klassen bilden können (im Jargon der Pädagogen heißt das dann, der erste Jahrgang wird zweizügig).

Dabei hätten es an der Grundschule Blumenstraße sogar drei Eingangs-Klassen werden können. Anmeldungen gab es genug. Aber dem wurde von Seiten der Verwaltung und der Politik Einhalt geboten.

So weit kann der Elternwille dann doch nicht gehen. Schließlich würden ja die ganzen Planungen für die kommenden Jahre obsolet, wenn alle Eltern so dürften, wie sie wollten. Man hätte dazu einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2006 ändern müssen, in dem allen Rader Grundschulen (bis auf die Grundschule Stadt) maximal zwei Eingangsklassen erlaubt wurden (gegen die Stimme der AL, die das nicht begrenzen wollte!).

So flexibel ist man in der Rader Politik dann doch nicht. Selbst bei SPD und UWG, die sich ja zuletzt so für ihren Einsatz für die Grundschule Blumenstraße rühmten, rief dieses Vorgehen keinen großen Aufschrei hervor. Ein geplanter Antrag der SPD für den Stadtrat verschwand wieder in der Schublade. Dabei hätte die Schule nach Aussage des SPD-Fraktionschefs und des Schulleiters durchaus Platz für eine dritte Eingangsklasse gehabt. Was lernen wir daraus: Bürger, messt die Politiker an den Taten und nicht an den Versprechen (eigentlich eine Binsenweisheit).

Also haben jetzt 17 Schüler, die eigentlich die Grundschule Blumenstraße besuchen wollten, eine Absage erhalten. Die Eltern mussten sich notgedrungen neu orientieren.

Immerhin zeigen uns die Zahlen für das neue erste Schuljahr eines: Alle Diskussionen über Grundschulschließungen in den nächsten Jahren sind absolut überflüssig. Auch bei den in den nächsten Jahren zurückgehenden Schülerzahlen läuft lediglich die Grundschule Wupper Gefahr, über längere Zeit nur noch einzügig zu werden. Aber selbst das wäre nach dem Schulgesetz kein Grund für eine Schließung!