Rund um das "life-ness"
Drohen, Leugnen, nicht informieren
In der Ausgabe des Stern 48/09 berichtet das Magazin über die Vorgänge um die HSH-Nordbank und ihre politische Verantwortung innerhalb der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Der ehemalige schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Werner Marnette – ein Seiteneinsteiger in Sachen Politik zeichnete alle seine Schritte zur Aufklärung und Bewältigung der Bankenkrise auf. Diese Aufzeichnung zeigen deutlich, dass er bei dem Versuch diese „Bankenkrise“ aufzuklären und ein System des Risikomanagements aufzubauen bei seinen Parteifreunden und der Landesregierung auf Unverständnis und Ablehnung stieß. Von dem Gefährdungspotential für das Land wollte man innerhalb der Landesregierung nichts wissen. Genaue Daten über die Lage der Bank wurden auch dem Wirtschaftsminister nicht erteilt, weil sie angeblich unter das Bankgeheimnis fielen. Stattdessen verkleisterte man das Problem mit immer weiteren „Unterstützungsmilliarden“. Die Strukturen und Mechanismen erinnern stark an die Verhältnisse in Radevormwald. Unsere HSH-Nordbank heißt „life-ness“! Auch hier werden die Gefahren nicht wirklich ernsthaft bekämpft ! Stattdessen wird geschwiegen, ignoriert und immer mehr Geld in die Hand genommen.
Im Dezember 2008 legte die Alternative Liste ein Sofortprogramm zur Bewältigung der Krise vor. Einiges davon ist inzwischen umgesetzt, Maßnahmen zur Begrenzung des Gefahrenpotentials wurden jedoch nicht ergriffen. Wir hatten in diesem Programm gefordert, nach Wegen zu suchen, um die Stadtwerke wieder von der Bäder GmbH zu trennen. Wir haben dieses Thema mindestens vier Mal im Rat wiederholen müssen, bis wir endlich Anfang Dezember 2009 erfuhren, dass eine Trennung zu Steuerrückforderungen führen würden und diese die unmittelbare Insolvenz der Bäder GmbH zur Folge hätte. In der Ratssitzung haben wir unseren Antrag, die Trennung der Firmen zu betreiben zurückgezogen. Gerade weil diese Maßnahme sehr unschöne Begleiterscheinungen besaß, geben wir hier die Erklärung des AL-Fraktionsvorsitzenden Rolf Ebbinghaus wieder:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geeehrte Kolleginnen und Kollegen

liebe Radevormwalder,
die Ereignisse der letzten Tage veranlassen mich, zu unserem beantragten Tagesordnungspunkt, der zurückgeht auf einen ähnlich lautenden Antrag aus dem Sept. und der schon als Untersuchungsauftrag vor ca. 1 Jahr gestellt wurde, grundsätzlich Stellung zu nehmen.
Der Bürgermeister hat im Sept. an dieser Stelle über die Gefährlichkeit der rechtlichen Konstruktion von Bäder GmbH und Stadtwerke Radevormwald GmbH berichtet und darum gebeten, eine jährliche Verlustübernahme von bis zu 500 000 € zur Deckung von Liquiditätsengpässen zu beschließen. In der Beurteilung der Sachlage besteht also kein Dissenz. Genau diese Gefährlichkeit hat uns nicht schlafen lassen und deshalb lag uns daran, rechtliche Schritte einzuleiten, die diese Situation entschärfen. Obwohl mindestens 3 x über dieses Verfahren an dieser Stelle im Beisein von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten der Fa. Heilmayer & Partner diskutiert wurde, ist uns die rechtliche Beurteilung der Situation erst im Ausschuss für Eigenbetriebe und Beteiligungen am 8.12. präsentiert worden. Warum dies so spät und vor allem so unsachlich erfolgte, will ich einmal dahin gestellt sein lassen. Es war völlig überflüssig, uns Fahrlässigkeit vorzuwerfen, zumal die AL es war, die diese rechtliche Konstruktion als einzige politische Gruppe von Beginn an abgelehnt hat. Ja Ihnen die Abhängikeiten und die Interessengegensätze vor Augen hielt.
Kurz, es liegt uns nichts ferner als den Verlust des städtischen Vermögens an den Stadtwerken heraufzubeschören. Insofern betrachten wir die Situation als geklärt und verzichten darauf, über unseren Beschlussentwurf abstimmen zu lassen. Wir erwarten allerdings von der Verwaltung und allen Verantwortlichen Einsatzbereitschaft und den festen Willen den drohenden finanziellen GAU von dieser kleinen Stadt abzuwenden.
Womit ich beim 2. Teil unseres Tagesordnungspunktes, der Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage des Life-Ness – angekommen wäre. Wenn ich das Handeln von einigen Politikern und Verwaltungsmitarbeitern richtig deute, hat man sich wohl darauf verständigt, die Krise schlicht zu leugnen. Das ist kein gutes Krisenmanagement!
Wie schon in den Jahren zuvor sind besonders die Äußerungen des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der Bäder GmbH Bernd Rüggeberg hervorzuheben, der im RGA an die Adresse der Mandatsträger davon spricht: „Manche Äußerungen grenzen an Geschäftsschädigung. Und gegen die werde ich vorgehen“. Solche Äußerungen Herr Rüggeberg vergiften die Atmosphäre und erschweren eine konstruktive Arbeit aller Fraktionen an der Lösung der Probleme Radevormwalds!
Darüber hinaus ist es notwendig an dieser Stelle ein paar prinzipielle Anmerkungen zu machen. Herr Rüggeberg lässt es ja im Dunkeln, von wem und von was er hier genau spricht, aber für alle Funktionsträger der Alternative Liste erkläre ich folgendes:
Wir lassen uns durch die Drohungen des Bernd Rüggeberg nicht davon abhalten unsere Verpflichtung, die wir mit der Übernahme unserer Ämter vor wenigen Wochen geleistet haben ernst zu nehmen, nämlich das Wohl dieser Stadt zu mehren und die Gesetze zu beachten! Das Wohl der Bäder GmbH Herr Rüggeberg ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit dem Gemeindewohl!
Die Gemeindeordnung lässt keinen Zweifel daran, welche Aufgabe wir als Ratsmitglieder und sachkundige Bürger besitzen. Nicht wer nach der wirtschaftlichen Entwicklung der Bäder GmbH fragt oder eine wirtschaftlich bewertete Mängelliste vorgelegt haben möchte macht sich strafbar! Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wer Bürgschaften und Verlustübernahmen beschließt ohne auch nur den Versuch unternommen zu haben sich über die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit dieser Beschlüsse Kenntnisse zu verschaffen, läuft Gefahr, persönlich in Haftung genommen zu werden.
Im § 43 Absatz 4 sagt die GO unmissverständlich:
„Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie
a) in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben, …“
Was grobe Fahrlässigkeit sein kann, wird sicherlich im Einzelfall eine Frage des Richterrechts sein. Wir werden uns aber erst gar nicht in die Gefahr bringen lassen, dass uns vorgeworfen werden kann, wir hätten die Chance gehabt, die Folgen unsers Handels zu erkennen, wenn wir nur nachgefragt hätten.
Für uns ist damit auch der Rechtsstreit aus dem Ausschuss für Eigenbetriebe und Beteiligungen hinreichend geklärt. Da sind solche vereinfachenden Bewertungen wie „Bundesrecht bricht Landesrecht“ Herr Beigeordneter gar nicht hilfreich.
Wir werden an Beschlüssen nur mitwirken, wenn wir die Chance hatten, den Sachverhalt nach besten Wissen und Gewissen beurteilen zu können! Und in diesem Sinne kann ich die Verwaltung nur auffordern allen Ratsmitgliedern die notwenigen Informationen zu geben!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
FDP und CDU bejubelten unseren Verzicht auf die Abstimmung, so als ob die Probleme des „life-ness „ und der Stadt nun gelöst wären. Dabei wäre es notwendig gewesen,
in Tränen auszubrechen! Denn dass die Lösung der beiden Unternehmen nicht so einfach möglich ist, beweist nur, dass die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und UWG 2004 sich nicht darüber klar waren, welch schwerwiegende vertragliche Verpflichtungen sie eingegangen sind, die sich nun zum erheblichen Nachteil der Stadt auswirken. Schlimmer noch, es wird zunehmend deutlich, dass selbst der Eigentümerwechsel in den

Stadtwerken, der für Ende 2010 ansteht, nicht automatisch zum Ende der Organschaft führt. Dies bedeutet aber, dass die erheblichen Finanzrisiken für die Stadt selbst über diesen Zeitpunkt hinaus andauern werden. Die Rückzahlung von 900.000 € würde uns übrigens nicht schrecken, weil die Risiken der Organschaft viel größer sind. Problematisch wird die Situation allerdings dadurch, dass durch die schwierige Finanzsituation von Bäder GmbH und Stadt unmittelbar eine Insolvenz der Bäder GmbH ausgelöst werden könnte.
Und wie soll es nun weitergehen? Wir haben die Erwartung, dass die Verwaltung und die Mehrheitspartei des Rates (CDU, FDP und UWG) endlich Ihrer Verantwortung gerecht werden. Die Dinge nicht einfach schleifen lassen, den Rat, die Öffentlichkeit über die Situation endlich informieren und Maßnahmen ergreifen, die das Risiko für die Stadt und damit für alle Radevormwalder Bürger mindert. Die Ratssitzung im Dezember gab aber wenig Hoffnung , dass sich etwas ändern könnte. Nach der Erklärung des AL-Fraktionsvorsitzenden meldet sich Herr Rüggeberg zu Wort und verlas eine Rede, in der es ihm vor allem darum ging, den AL-Fraktionsvorsitzenden und den SPD-Fraktionsvorsitzenden (eine merkwürdige Partnerschaft!) durch persönliche Angriffe herabzusetzen. Nach einer Entgegnung von Dietmar Stark, stellte der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Viebach den Antrag auf Ende der Debatte. Selbstverständlich wurde dieser Antrag von CDU/FDP/UWG angenommen und verhinderte damit, dass der 2. Teil unseres Antrages auf Unterrichtung des Rates erst gar nicht zum Zuge kommen konnte!
Das Weglaufen - oder ist es mehr ein Augenverschließen - vor den selbstgeschaffenen ökonomischen Problemen löst diese nicht, verschlimmert nur ihre Folgen für die Bürger dieser Stadt!!
Verträge zum Nachteil der Stadt
Die Vertragsgestaltung zur Fortsetzung der Beteiligung der RWE an der SWR aus der Sicht der Alternativen Liste
Die Radevormwalder Politik nach der Wahl von 2009 zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die komfortable Bürgermeistermehrheit aus CDU, FDP und UWG sich der wichtigen Diskussion von Sachargumenten durch willkürlich gestellte Anträge auf Beendigung der Diskussion entzieht und damit die Mehrheitsverhältnisse in undemokratischer Weise missbraucht. Obgleich die AL 24 Änderungsanträge zu den vorgelegten Verträgen vorgelegt hatte, erlaubte man dem Fraktionsvorsitzenden nur 3 Wortmeldungen. Zu einer abschließenden Bewertung der Vertragssituation kam es dann gar nicht, weil wieder einmal zu dem „bewährtem“ Mittel des Diskussionsverbotes gegriffen wurde. Auf Antrag eines CDU-Ratsmitgliedes wurde die Beratung per Geschäftsordnung eingestellt. So lesen Sie im folgenden die vorbereitete Rede des Fraktionsvorsitzenden, die aber leider nicht gehalten werden konnte.
Liebe Radevormwalderinnen und liebe Radevormwalder,
sehr geehrte Herren und Damen,
vor 12 Jahren standen wir schon einmal vor einer ähnlich bedeutungsvollen Entscheidung. Mit der Ein-Stimmen Mehrheit, die von einer Mitarbeiterin des RWE abgegeben wurde, haben wir damals eine gemeinsame Gesellschaft mit der RWE begründet.
Hätten wir uns damals anders entschieden, wäre die finanzielle Situation der Stadt völlig anders. Wir besäßen ein von der Bevölkerung akzeptiertes Freizeitbad. Das aquafun würde zwar auch rote Zahlen schreiben, aber in einen weitaus geringeren Umfang. Die Mehrheit des Rates wäre nicht den Ratenfängern gefolgt, die der Ratsmehrheit das Life-ness – Konzept verkauft und damit zu einem Millionengrab beigetragen hat. Die Gewinne der SWR reichten nicht nur aus, die Verluste des Bades zu decken, sondern würden auch einen kleinen Beitrag zur Deckung des Haushaltes leisten.
Nicht häufig hat man die Gelegenheit Fehler von eins zu korrigieren. Heute und in den vergangenen Monaten hätten wir die Gelegenheit den Fehler von vor 12 Jahren zu korrigieren. Leider haben der Bürgermeister und die Mehrheit dieses Rates alles unternommen, um eine Korrektur zu verunmöglichen. Das begann damit, dass uns der Bürgermeister im November vergangenen Jahres bei der Auswahl der Berater uns die Wahl zwischen Pest und Cholera lies. Der Zeitpunkt war auch so spät gewählt, so dass eine grundsätzliche Neuorientierung nur schwer möglich war. Welche Krankheit wir nun bekommen haben, kann ich kaum sagen, vielleicht beide gleichzeitig!
Ich kann mich noch sehr gut an die Beratungen von vor 12 Jahren erinnern. Damals erhielt man ganze Zahlenfriedhöfe zu den unterschiedlichsten Szenarien. Obwohl Herr Schneider bei seiner Erstvorstellung von der betriebswirtschaftlichen Software sprach, die man für ein solches Verfahren benötigt, deren Einsatz habe ich nie erlebt. Statt ökonomischer harter Fakts zog er es vor, seine Auftraggeber mit Sprüchen wie z. B. über die Geflogenheiten in einer gescheiterten katholischen Ehe zu unterhalten. Um die Beratungsqualität noch einmal Revue passieren zu lassen, möchte ich an das von dem Consulting-Unternehmen SMM vorangetriebene Bonbon – der Netzbetriebsgesellschaft – erinnern. Es löste sich im Frühsommer dieses Jahres – nach dem der Rat noch einmal aufgefordert worden war, dieses Ziel in seiner Bedeutung zu bekräftigen, in heiße Luft auf, ohne das dafür irgendein Ersatz erreicht worden wäre. Die Alternative Liste sieht rückblickend in allem eine große Theateraufführung.
Was ist aber nun tatsächlich bei den Vereinbarungen herausgekommen? Das Unternehmen trägt zwar den Namen Stadtwerke, die kommunalen Vertreter können in diesem Unternehmen allein aber nichts durchsetzen. Leitsätze, die für ein kommunales Versorgungsunternehmen typisch sind, sucht man vergeblich! Im Kern handelt es sich um ein RWE-WERK unter falschen Namen. Ein typischer Etiketteschwindel.
Bleibt die Entschädigung von 2,4 Mio. €, die man der Öffentlichkeit gerne als besonderen Erfolg verkaufen möchte. Zunächst sind 300.000 € für den Verkauf von 0,9 % der Geschäftsanteile abzuziehen. Bleiben also 2,1 Mio €. Nach Einschätzung der AL ein Almosen und
kein großer Verhandlungserfolg! Für das Recht, die Verbraucher in Radevormwald für immer beliefern zu können, zahlt RWE soviel, wie es in Radevormwald in 2 Jahren verdient. Fragen Sie einmal andere Unternehmen, wie lange diese auf die Rückzahlung Ihrer Investitionen warten müssen! Vor genau 12 Jahren erhielten die kommunalen Stadtwerke von der Ruhrgas einen solchen Betrag als Marketingprämie für den Abschluss eines 10jährigen Liefervertrages. Warum sind nun die Ergebnisse so schlecht? Weil der Bürgermeister gestützt durch CDU, FDP, UWG und Teilen der SPD nie ernsthaft den Versuch unternommen hat, die Interessen unserer Stadt handfest zu verteidigen!
Von den 3 theoretisch zur Wahl stehenden Lösungen, der Entfristung, der Kauf-/Verkaufsoption und der Rekommunalisierung ist nur die Entfristung wirklich verfolgt worden. Es ist nie ein ernsthafter Versuch unternommen worden, herauszufinden, welchen Wert der 49%ige Anteil des RWE besitzt. Unter diesem Aspekt ist es natürlich auch völlig unnötig die Szenarien mit betriebswirtschaftlichen Zahlen zu unterfüttern! Obgleich wir aus ökologischer Überzeugung die Rekommunalisierungslösung eindeutig den Vorzug geben, haben wir mit unseren
24 Änderungsanträge zu den vorliegenden Verträgen den Versuch unternommen aufzuzeigen, was von einem Vertragswerk mit dem RWE aus kommunaler Sicht erwartet werden muss. Dass Sie meine Herren und Damen der Ratsmehrheit darüber nicht einmal diskutieren wollen, sich lieber hinter dem Argument mangelnder Zeit verstecken und dennoch gleichzeitig schwerwiegende Änderungen, die in der vorangegangenen Nacht beschlossen wurden und Ihnen hier quasi als Tischvorlage präsentiert werden, zeigt: Der Bürgermeister und sie wollten nie etwas anderes als einen Vertrag mit dem RWE zu den Bedingungen der RWE!
Keine der in den Verträgen genannten Mindestmehrheiten entspricht dem kommunalen Anteil, soll heißen, es gibt nicht die unbedeutenste Frage, die mit der kommunalen Mehrheit entschieden werden kann. Die Verträge sind so gestaltet, dass der Aufsichtsrat wesentliche Rechte an den Geschäftsführer der Bäder GmbH abtritt. Dadurch wird der kommunale Einfluss gemindert oder anders formuliert. Das gesamte Konstrukt aus Bäder GmbH als Mutter und den Stadtwerke als „Tochterunternehmen“ gerät noch mehr in die Abhängigkeit von der RWE und wird der öffentlichen Kontrolle weiter entzogen! Die Einwände der Kommunalaufsicht sind außerdem dazu genutzt worden, diesen Sachverhalt noch zu verstärken, indem dem Aufsichtsrat der SWR das Recht entzogen wird, über den Wirtschaftsplan der SWR zu entscheiden. Eine Änderung, die von der Kommunalaufsicht überhaupt nicht gefordert worden war!
Völlig inakzeptabel ist es jedoch, wie die Verträge in den §§ 16, 21 und 22 auf die Insolvenz der Bäder GmbH zum Vorteil der RWE setzen. Im Falle der Insolvenz fällt die SWR vollständig und ohne Versuch des öffentlichen Verkaufs an die RWE. Um den Verkehrswert lässt sich dann trefflich streiten, weil dieser ja überhaupt nicht ermittelt werden kann. Das sind Vertragsgestaltungen, von denen Herr Dr. Dünchheim die Dreistigkeit besitzt, sie uns als „Schutzfunktion“ für die Stadt zu verkaufen!
Zusammenfassend muss man also sagen, die Chancen, die uns das Kartellamt gegeben hat, werden nicht genutzt. Schlimmer, den schlechten Verträgen des Jahres 1998 lässt man noch schlechtere folgen! Ob es am Ende dieser Sitzungsperiode die Bäder GmbH und die Stadtwerke in der bisherigen Form noch geben wird, ist sehr zu bezweifeln. Wenn Sie diesen Verträgen zum Nachteil der Stadt zustimmen, leisten Sie einen weiteren wichtigen Beitrag zum finanziellen Ruin der Stadt Radevormwald.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Pleite nach der Wahl?

„Wenn wir diese Zahlen nicht erreichen, dann haben wir ein Problem!“
So äußerte sich der damalige Geschäftsführer auf die Frage von Rolf Ebbinghaus (AL), ob die anvisierten Besucherzahlen nicht ein wenig zu optimistisch wären. Dies war am 29.06. im Ausschuss für Eigenbetriebe.
Und nun? Nach der letzten Sitzung des Ausschusses am 17.08. konnte oder wollte der neue Geschäftsführer nichts Konkretes zu den Besucherzahlen der ersten Wochen sagen!
Im Juni hieß es noch, dass möglichst rasch die noch vorhandenen Mängel im Sauna-Bereich nachgearbeitet werden müssen. Solange gibt es einen verbilligten Eintritt (solange fehlen also Einnahmen)!
Und jetzt? Schon seit Wochen wird nicht mehr an der Fassade oder am Saunagarten gearbeitet. Wann der neue Ruheraum kommt, weiß keiner.
Wie ist dieses seltsame Verhalten zu erklären?
Für die AL erhärtet sich hiermit der Verdacht, dass die Pleite des Life-Ness längst beschlossene Sache ist. Man wartet wohl nur noch die Wahlen ab.
Gibt es noch Hoffnung?
Zumindest sollte man sich bemühen, mit der Pleite der Bäder GmbH nicht auch noch die Stadtwerke mit der Insolvenzmasse zu verlieren. Die AL hat hierzu mehrfach im Stadtrat beantragt, dass die Stadtwerke-Anteile aus dem Besitz der Bäder GmbH in den Besitz der Stadt übergehen müssen. Aus den erwarteten Steuerersparnissen ist bislang ohnehin fast nichts geworden.
Sollte die Bäder GmbH noch bis dahin durchhalten, werden wir auf der ersten regulären Sitzung des neu gewählten Stadtrates nochmals einen Antrag dazu einbringen. Nur so kann ein noch größeres Desaster für Radevormwald verhindert werden!
Neue Fragen zum "life-ness"
In der Sitzung der Eigenbetriebe vor Beginn der Sommerferien konnten nicht alle Fragen geklärt werden. So wichtig und interessant die Aufarbeitung der Frage ist, wie konnte es zu diesem katastrophalen Ergebnis kommen, hatten wir uns schon in der ersten Runde“ mehr auf das Thema verlegt, wie geht es weiter, welche wirtschaftlichen Überlebenschancen hat diese Freizeiteinrichtung?
Deshalb haben wir unseren bisherigen Fragenkatalog erweitert! Auffällig ist, wie ruhig es um den Aufsichtsrat geworden ist! Ist es wieder die Ruhe vor dem nächsten Sturm? Deshalb möchten wir, dass der Aufsichtsrat diesmal sich seiner Verantwortung frühzeitig bewusst ist und die Dinge nicht sich selbst überlässt!
Darüber hinaus sind schon frühzeitig die Weichen auf eine versteckte Subventionierung der Einrichtung gestellt worden. Deshalb möchten wir wissen, welche Leistungen soll die Bäder GmbH für die 60.000 € erbringen.
Auffällig ist auch, wie wenige harte Fakten bei der Pressekonferenz des neuen Geschäftsführers zur Spräche gekommen sind. Natürlich gibt es einen Zusammenhang zwischen ein „schlechten Image“ und dem Erfolg des Zentrums! Aber in diese Zwickmühle hat sich die Rader Politik selbst gebracht. Es kann nicht sein,deshalb keine unangenehme Fragen mehr zu stellen!
Die Bürger dürfen von uns erwarten, dass wir immer wieder den Finger in die Wunde legen und die Vorgänge um das Freizeitzentrum für die Öffentlichkeit verständlich machen werden.
Hier nun die Fragen, die wir gerne beantwortet hätten:
-
Ist es vorstellbar, dass in der Zeit zwischen 2005 und 2008 nicht ein sondern zwei neue BHKW’s beschafft worden sind?
-
In Hinblick auf das mangelnde Controlling während der Bauphase bittet die AL den derzeitigen Geschäftsführer darzustellen, welche Controllinginstrumente im Rahmen der Erfolgskontrolle eingesetzt werden.
-
Außerdem bitten wir den Aufsichtsratsvorsitzenden der Bäder GmbH darzustellen, welche Schlussfolgerungen der Aufsichtsrat aus dem Desaster des "life-ness" Baus gezogen hat? In welcher Weise bemüht sich der Aufsichtsrat heute um eine zeitnahe Erfolgskontrolle?
-
Nach unserem Kenntnisstand gibt es bisher keine Vereinbarung zwischen der Bäder GmbH und der Stadt über die von der Bäder GmbH zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Jugendarbeit. Ist diese Darstellung heute noch so gültig?
-
Unabhängig von der möglichen Unklarheit über die zu erbringenden Leistungen stellt sich die Frage, ob die Bäder GmbH schon heute einen Anspruch auf die Finanzleistung der Stadt besitzt? Wann wird die erste Zahlung fällig?
-
Wie der Lokalpresse zu entnehmen war, hat sich der Geschäftsführer mit den Sportvereinen über ein Nutzungskonzept durch die Vereine geeinigt. Was beinhaltet diese Vereinbarung?
-
Welche wirtschaftlichen Konsequenzen besitzen diese Vereinbarungen für das „life-ness“ einerseits und für die Stadt „andererseits“?
Das life-ness wird weitere 500.000 € teurer

Hatte der Übergangsgeschäftsführer Reiner Meskendahl im März noch gehofft, dass das life ness "nur" 2 Mio. € teurer würde als geplant, antwortete er am Montag (29.06.09) in der Sitzung des „Ausschusses für Eigenbetriebe und Beteiligungen“ auf eine entsprechende Frage der Alternativen Liste, dass diese 2 Mio. nicht ausreichen würden. Die neue Hoffnung besteht darin, dass die vom Rat schon vorsorglich zusätzlich bewilligten 500.000 € ausreichen, um die Baumaßnahmen am Freizeitzentrum zu Ende zu führen.
Auch die sonstigen Informationen geben keinen Anlass, besonders optimistisch in die Zukunft zu blicken. Nach den Zahlen, die Reiner Meskendahl vorlegte, wird das Freizeitzentrum ohne Berücksichtigung der Zinsen und Abschreibungen einen monatlichen Verlust von ca. 25.000 € machen. Das setzt aber voraus, dass die Besucher sich so zahlreich einstellen wie erwartet. So soll die Kinderspielhalle einen Umsatz von monatlich 18.000 € erwirtschaften. Das bedeutet, dass an jedem Tag die Halle von ca. 120 Kindern besucht werden müsste. Da die Halle im Wesentlichen für Kinder zwischen 4 und 12 Jahren interessant ist, müsste jedes Radevormwalder Kind diesen Alters etwa alle 15 Tage die Halle besuchen. In dem Umfang, in dem dies nicht geschieht, müsste die Halle Kinder aus den Nachbarstädten anziehen. Auch die anderen Positionen sind nicht ohne Risiko! Sauna, Bad und Wellness müssen 56.000 € monatlich erwirtschaften. Bei einem durchschnittlichen Umsatz von z. B. 10 € müssen das täglich 187 zahlende Gäste sein. Ein Wert, den das alte "aquafun" seit der Eröffnung des H2O in Lennep nicht mehr erreicht hatte. Aber selbst wenn alle Annahmen erreicht werden, stellt sich nur ein Jahresumsatz von 1,2 Mio. ein, den auch das alte "aquafun" in schlechten Jahren erreichte.

Alle Fragen, vonseiten der AL und der SPD, die auf die Bewältigung der Vergangenheit abzielten, wie die Frage, ob die Versäumnisse bei der Projektkontrolle zu Schadenersatzansprüchen oder gar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen könnte wurden nicht beantwortet, weil der Rechtsanwalt, der seit November 2008 mit der Aufklärung beauftragt ist, bis heute noch kein abschließendes Urteil abgegeben hat. Dennoch wurde eins deutlich, die Leistungen wurden nicht ausgeschrieben, sondern die Aufträge wurden freihändig, sozusagen auf Zuruf vergeben. Das schließt auch die Praxis ein, die Mitarbeiter auswärtiger Firmen im Hotel unterzubringen!
Nun steht das Freizeitzentrum vor seiner Teilinbetriebnahme. Wir wünschen der Institution den größtmöglichen wirtschaftlichen Erfolg! Schon deshalb, weil wir möchten, dass das Geld des Steuerzahlers für sinnvollere Dinge ausgegeben werden sollte! Aber mit der Eröffnung ist das Tal der Tränen möglicherweise noch nicht durchschritten. Es ist wichtig, die wirtschaftliche Entwicklung der Bäder GmbH zeitnah zu kontrollieren, damit nicht ein noch größerer Schaden entstehen kann!
Nessi (life-ness)
Kommunale Energiepolitik und Wirtschaftsförderung
Am Ende des Jahres 2010 müssen die Eigentumsverhältnisse in den Stadtwerken neu geregelt werden. Sofern wirtschaftlich die Chance gegeben ist, wollen wir die Stadtwerke als kommunales Versorgungsunternehmen behalten! Der Irrsinn des „life-ness“, das jetzt mit etwa 15 Mio. € belasstet ist, macht das natürlich besonders schwer!

CDU, SPD FDP und UWG waren sich beim Geld ausgeben für das „life-ness“ schnell einig! Heute findet sich niemand aus den beiden großen Parteien, der die Verantwortung für die Stadtwerke in Form des Aufsichtsratsvorsitzenden übernehmen will.
Deshalb wird diese Funktion nun von den RWE wahrgenommen! Und dies in der Zeit, in der die Weichen für die Fragen des Überlebens des Unternehmens anstehen! Ein
Skandal, der viel zu wenig Beachtung in der Öffentlichkeit findet! Außerdem darf die Bäder GmbH nicht weiterhin der Eigentümer des städtischen Anteils an den Stadtwerken bleiben. Die Bäder GmbH ist ein hochriskantes Unternehmen. Im Falle der Insolvenz würde der städtische Anteil an den Stadtwerken zu ungünstigen Bedigungen verloren gehen.
Seit 10 Jahren besitzt Radevormwald eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Leider führte sie in den meisten Jahren eher ein Schattendasein! Damit muss endlich Schluss sein! Wir können und wollen nicht glauben, dass es in unserer Stadt keine kreativen Köpfe gibt, die die Potentiale dieser Stadt auch entwickeln können! Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft darf nicht auf den Handel mit Grundstücken verkürzt werden, wie es in den letzten Jahren geschehen ist! Andererseits lehnen wir es völlig ab, dass auch Sportstätten von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft vermarktet werden sollen. Das führt zwar bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu Einnahmen, verteuert aber letztendlich die angebotenen Dienstleistungen. Wirtschaftsförderung ist ein Teil der Stadtentwicklung und der allgemeinen Daseinsvorsorge einer Kommune und kann nicht an kurzfristigen Gewinninteressen orientiert werden.
Der zielstrebige Weg in die Pleite
Wir haben hier die wichtigsten Stationen auf dem Weg in die Pleite zusammengefasst:
17. März 2009
In der Ratssitzung gibt der kommisarische Geschäftsführer und Kämmerer der Stadt - auf Antrag der AL - einen Überblick über den Stand des derzeitigen Verfahrens: Von dem bisherigen Centermanager hat man sich getrennt! Die Kosten dieser Trennung wurden nicht beziffert. Man sucht nun nach einem Geschäftsführer, der gleichzeitig die Funktion als Centermanager übernimmt. Der Betriebsführungsvertrag wurde insofern geändert, als die Buchführung nun nicht mehr in den Stadtwerken, sondern von einer externen Firma ausgeführt wird. Außerdem wurde zugestanden, dass die Baumaßnahme keinesfalls für 3 bzw 3,5 Mio. Euro hätte realisieren können. Ein Eröffnungstermin konnte dennoch nicht genannt werden. Es wurde jedoch eingestanden, dass die verspätete Eröffnung zu erheblichen Verlusten im laufenden Geschäftsjahr führen werden.
März 2009:
Aus dem Aufsichtsrat wird bekannt, dass man die beabsichtigte Eröffnung bis nach dem Ende der Osterferien nicht einhalten wird. Auf einen Termin möchte man sich nun nach der 4. Verschiebung der Eröffnung nicht mehr festlegen. Schenkt man dem veröffentlichtem Zweckoptimismus glauben, bleiben diese ständigen Verschiebungen der Eröffnung weitgehend ohne Folgen auf die wirtschaftliche Situation der Bäder GmbH. Wir glauben das nicht! Deshalb fordern wir von der Stadtverwaltung in einem Antrag zur Ratssitzung vom 17. März 09 um Aufklärung.
Dez. 2008
Für die Öffentlichkeit wird ein Sündenbock für die katastrophale Lage, in der sich die Bäder GmbH befindet, gesucht. Man findet ihn im Aufsichtsratsvorsitzenden Dietmar Stark. Der Antrag der Alternativen Liste, alle Mitgliedern des Aufsichtsrates das Misstrauen auszusprechen wird geben 1 AL-Stimme abgelehnt, um dann mit relativ knapper Mehrheit dem FDP-Antrag, der dem Aufsichtsratsvorsitzenden alleine die Verantwortung aufbürdet, zuzustimmen.
Einige Tage zuvor hatte der Aufsichtsrat den Geschäftsführer der Bäder GmbH, August Kuhl, von seiner Aufgabe entbunden. Er bleibt aber als "Betriebsführer" im Amt.
11. Nov. 2008
In einer Sondersitzung des Rates werden die Politiker und Bürger über die Situation beim Bau des Lifeness eingetreten sind informiert. Das Freizeitzentrum wird nicht nur nicht pünktlich fertig, sondern seine Erstelllungskosten werden sich fast verdoppeln. Der Rat wird aufgefordert für die entstandenen Mehrkosten zu bürgen. Die Älternative Liste lehnt das ab! Zuvor hatte Sie in 7 eigenen Anträgen ein Sofortprogramm vorgelegt, dass vor allem die Trennung von Stadtwerken und Bäder GmbH zum Ziel hatte. Bis auf den letzten Antrag werden alle übrigen Anträge abgelehnt.
Okt. 2008
2 Tage vor der groß geplanter Eröffnungsfeier (es sollten 500 bis 1000 Gäste geladen werden!) wurde die Eröffnung abgesagt, weil der Stand der Arbeiten eine Eröffnung nicht zu lies. Man glaubte allerdings, dass eine Eröffnung Anfang Dezember 2008 möglich wäre. Gleichzeitig wurde bekannt, dass der geplante Kostenrahmen von 3,5 Mio € deutlich überschritten werden wird.
Dez. 2007
Anders als mehrfach zuvor angekündigt wird das „aquafun“ endgültig geschlossen, damit der Um- und Ausbau beginnen kann. Zuvor hatte man über mehrere Monate erklärt, das Bad müsse für den Umbau gar nicht geschlossen werden. Und nach dieser Version folgte dann die Variante, das Bad muss nur für 6 Wochen geschlossen werden.
März 2007
Der Rat beschließt den Haushaltsplan 2007 (gegen 1 Stimme AL) indem erstmals ein 60.000 Euro-Zuschuss für den Betrieb der Indoorhalle festgelegt wird. Dem Rat wird eröffnet, dass der Indoorhallenbetrieb mit einem Defizit von 120.000 € schließen würde, der zur Hälfte von der Stadt übernommen werden „müsste“. Im Gegenzug soll die Indoorhalle auch der „Jugendarbeit“ dienen. Nähere Vereinbarung gibt es dazu allerdings nicht.
Dez. 2006
Der Rat wird aufgefordert vonseiten der Stadt eine Ausfallbürgschaft für die Bäder GmbH in Höhe von 3,5 Mio Euro zu gewähren. Damit sind die Kosten gegenüber den Erstaussagen um 0,5 Mio Euro angewachsen. Scheinbar konnte das vorliegende Wirtschaftskonzept kreditgebende Banken weit weniger überzeugen als den Gutachter Prof. Ossenbühl. Erstmals bröckelt auch die Front der strammen Befürworter.
Die Bürgschaft wird mit 29 Ja-Stimmen (10 CDU, 12 SPD, 3 FDP, 3 UWG, 1 Bürgermeister) gegen 7 Nein-Stimmen ( 1 AL, 5 CDU, 1 UWG) und einer Enthaltung UWG beschlossen.
Sept. 2006
Von Mai bis August sammelte die Alternative Liste mehr als 1700 Unterschriften von Radevormwalder Bürgern, die verhindern wollten, dass weitere Millionen ausgegeben werden sollten, allein auf die wage Hoffnung hin, dass sich mit dem umgebauten Bad Gewinn erzielen ließe. Zweck eines Bürgerbegehrens ist es, die Entscheidung über eine Sachfrage vom Rat weg an die Bürger zu geben. In NRW ist dieses Recht – anders als in Bayern, recht undemokratisch gestaltet. Hier muss der Rat diesem Bürgerbegehren – und damit seiner Entmachtung - aber zuvor erst zustimmen. Dieses Bürgerbegehren enthielt eine Wirtschaftlichkeitsabschätzung, die unter anderem davon ausging, dass die Umbaukosten mindestens 4,5 Mio Euro statt der damals veranschlagten 3 Mio. betragen würde.
Während die AL Unterschriften sammelte, sah sich der Bürgermeister nach einem profilierten Gegner von Bürgerbegehren um, und fand ihn in der Person von Prof. Ossenbühl. Der schrieb das erwünschte Rechtsgutachten, mit dem sich das Bürgerbegehren zurückweisen lies. Die Expertise von Prof. Ossenbühl gipfelt in der Feststellung, dass die Lebenserfahrung einem sage, dass Bürger nicht besser rechnen könnten als Gutachter!
Die Alternative Liste hat in diesem Zusammenhang zum wiederholten Male darauf hin gewiesen, dass die Investitionen nicht nur den wirtschaftlichen Erfolg des Bades bzw. der zukünftigen Einrichtung gefährdet, sondern geeignet ist, den städtischen Anteil an den Stadtwerken aufs Spiel setzt und damit auch Arbeitsplätze in Radevormwald riskiert.
Das Bürgerbegehren wurde von 33 Ratsstimmen (alle CDU, alle SPD, 2 UWG, alle FDP, 1 Bürgermeister) unter Hinweis auf das „Gefälligkeitsgutachten von Prof. Ossenbühl“ für rechtswidrig erklärt.
Für die Zulässigkeit plädierten 1 Stimme Alternative Liste, 3 Stimmen UWG
Juni 2006
Die Alternative Liste bittet den Rat zu beschließen, dass alle unumkehrbaren Veränderungen in Sachen Umbau des aquafun“ so lange unterbleiben sollen, bis die Radevormwalder Bürger im Wege eines „Bürgerentscheides“ über die Zukunft des Bades entschieden haben.
Bei der Abstimmung dürfen die Aufsichtsratsmitglieder der Bäder GmbH nicht mitstimmen. Der Antrag wird abgelehnt.
Gegen diesen Antrag haben gestimmt: CDU, SPD, FDP. Für den Antrag waren. 1 Alternative Liste, 4 UWG.
Im Laufe des Jahres 2006
Die Stadtwerke erklären das Blockheizkraftwerk des „aquafun“ für marode. Auf Weisung der Stadtwerke wird ein Neues gebaut, dass nun aber wirtschaftlich in die Stadtwerke integriert wird. Damit geht eine wichtige wirtschaftliche Stütze dem Badbetrieb verloren. Diese Maßnahme dient ausschließlich den Interessen der RWE.
März 2006
Trotz des Beschlusses in 2004 konnte der steuerliche Querverbund immer noch nicht erreicht werden. Deshalb schlägt das Büro Heilmeyer die Umwandlung der GmbH & Co KG in eine GmbH vor.
Außerdem sind im Herbst 2005 Pläne des Aufsichtsrates bekannt geworden, nach der die Badlandschaft im „aquafun“ zurückgebaut und die frei werdende Fläche für ein Well- und Fitnessangebot genutzt werden soll. Der Umwandlungsbeschluss erfolgt mit 31 Ja-Stimmen (alle CDU, alle SPD, alle FDP) gegen 1 Stimme der Alternativen Liste. Die UWG enthält sich vollständig.
Dez. 2004
Wieder auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfungsbüros Heilmeyer wird rückwirkend zum 01. Juli 2004 die Umwandlung des städtischen Eigenbetriebs „aquafun“ in eine „Bäder Radevormwald GmbH & Co KG“ beschlossen. Zweck der Umwandlung ist die Begründung einer „Organschaft“ mit den Stadtwerken. Deshalb wird der Geschäftsführer der Stadtwerke auch zum Geschäftsführer der Bäder GmbH & Co KG bestellt. Aufgrund der Vereinbarung sollen auch die Aufsichtsratsmitglieder der Bäder GmbH weitestgehend mit den städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Stadtwerke besetzt werden.
Die Alternative Liste warnt davor, dem RWE über diese Konstruktion einen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Bäder GmbH einzuräumen, die sich zu 100% im Besitz der Stadt befindet. Außerdem weist das AL-Ratsmitglied Ebbinghaus darauf hin, dass bei einem wirtschaftlichem Mißerfolg, der städtische Anteil an den Stadtwerken verloren gehen würde. Die Ratsmitglieder wollen diese Warnungen jedoch nicht hören.
Alle CDU, SPD, FDP, UWG Ratsmitglieder und der Bürgermeister befürworten dieses Konzept gegen 1 Stimme der Alternativen Liste.
1998 - 2003
Aufgrund ungünstiger Stromlieferverträge und hoher Belastungen aus dem Betriebsführungsvertrag mit dem RWE blieben die tatsächlichen Gewinne hinter den prognostizierten Erwartungen zurück. Der Gewinnanteil der Stadt reichte nicht aus, um die Badverluste vollständig zu decken. Der verbleibende Restverlust wurde aus einer Rücklage der alten Stadtwerke finanziert. Diese Rücklage wurde ausdrücklich nicht mit in die neue Gesellschaft überführt. Dennoch erhob Herr Kuhl 2007 den Anspruch, diese Rücklage hätte 1998 mit einbezogen werden müssen.
Wahrscheinlich im Laufe des Geschäftsjahres 2003 waren diese Rücklagen aufgebraucht. Danach wurden die Verluste durch Kredite gedeckt.
Herbst 1998
Auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfungsbüros Heilmeyer beschließt der Rat der Stadt mit einer Stimme Mehrheit gemeinsam mit dem RWE die neue Stadtwerke Radevormwald GmbH zu gründen. Die RWE erhält 49% an der neuen Gesellschaft und bringt das Stromnetz ein, die Stadt behält 51% und legt das Gas- und Wassernetz ein. Das Freizeitbad „aquafun“, das bis dahin Teil der Stadtwerke war, muss ausgegliedert werden, weil das „RWE" sich nicht mit potenziellen Verlustbringern beschäftigen möchte. Das Wirtschaftsprüfungsbüro Heilmeyer behauptet, dass trotz der Ausgliederung des „aquafun“ die Verluste des Bades mit den Gewinnen der Stadtwerke im Rahmen eines steuerlichen Querverbundes verrechnet werden könnten.
Diese Situation wird aber tatsächlich erst 2005 wieder erreicht.
Für dieses Modell votierten 1998: Eine Mehrheit der CDU-Ratsmitglieder, alle FDP-Ratsmitglieder und eine Minderheit von SPD-Ratsmitgliedern darunter eine Beschäftigte des RWE, die aber nicht als befangen angesehen wurde.
Die AL hatte dieses Modell unter anderem mit dem Hinweis abgelehnt, dass man sich zukünftig das Bad nicht mehr leisten könnte.
Haben lifeness und die Stadtwerke noch eine Chance?
Die Situation für das Freizeitcenter Life-ness wird immer dramatischer. Gleichzeitig wird auch der Zusammenhang zwischen dem Schicksal des Life-ness und den Stadtwerken überdeutlich.
In der Sitzung des „Ausschusses für Eigenbetriebe und Beteiligungen“ teilte der Geschäftsführer der Stadtwerke Herr Kuhl mit, dass für das Jahr 2008 ein Überschuss vor Steuern (unversteuerter Gewinn) von 3,5 Mio. € erwartet wird. Weil aber über die Höhe der Netzentgelte in der Vergangenheit Unsicherheit besteht, muss wahrscheinlich eine Rückstellung von 3,6 Mio. € gebildet werden. Niemand im Ausschuss fühlte sich aufgefordert dazu Fragen zu stellen. Die Alternative Liste durfte keine Fragen stellen, weil sie in diesem Ausschuss kein Rederecht besitzt. Deshalb stellen wir die Fragen hier!
Diese Mitteilung bedeutet aber schlicht, dass das wirtschaftliche Ergebnis der Stadtwerke für das Jahr 2008 mit einem Verlust enden könnte. Aus den Gewinnanteilen der Stadtwerke, i. d. R. ca. 800.000 €, wurden jedoch die Verluste aus "aquafun" bzw. Life-ness zu guten Teilen gedeckt. Dieses Geld fehlt jetzt dringender denn je. Denn natürlich sind auch für das Jahr 2008 im noch nicht fertiggestellten Life-ness Kosten angefallen aber keine Einnahmen erzielt worden. Es kommt aber noch schlimmer. Unabhängig vom tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Ergebnis der Stadtwerke hat der Rat der Stadt bei Gründung der „Ein-Personen-Organschaft“ zwischen den Stadtwerken und der Bäder GmbH, dem RWE einen Mindestgewinnanspruch in Höhe von 250.000 € zugestanden. Übrigens, auch diese Ein-Personen-Organschaft wurde gegen die Stimme der AL im Rat beschlossen! Nun fehlen der Bäder GmbH eine weitere Million, die der Kämmerer natürlich nicht besitzt, und deshalb weitere Kreditaufnahmen notwendig werden. Womit sich die gesamte Kreditsumme für das Abenteuer „Life-ness“ und den Restschulden des „aquafun“ auf ca. 14,8 Mio. € belaufen würden.
Warum hat man die „Ein-Personen-Organschaft“ eigentlich gegründet? Offiziell, weil sie die Möglichkeit schuf, die Verluste des Bades mit den Gewinnen der Stadtwerke zu verrechnen und dadurch half, Steuern zu sparen. Allerdings hat diese „Ersparnis“zu keiner spürbaren Verbesserung der Betriebsergebnisses der Bäder GmbH nach Steuern in den Jahren 2005 – 2007 geführt!
In der Sondersitzung des Rates vom November 2008, in der die Überschuldung des Projektes Life-ness öffentlich bekannt wurde, stellte die Alternative Liste den Antrag, die Ein-Personen-Organschaft“zwischen Bäder GmbH und Stadtwerken umgehend wieder zu lösen. Der Berater der Stadt, ein Vertreter des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Heilmaier & Partner, stellte fest, dass ein solches Verfahren grundsätzlich möglich wäre, man dann aber die Steuerersparnisse von ca. 400.000 € verlieren würde. Heute haben sich diese Steuerersparnisse allerdings in Luft aufgelöst!
Wie muss man nun diese Fakten werten? Die Urteile, die die Rückstellungen begründen, stammen vom 14.08.2008. Man darf also getrost unterstellen, dass dem Vertreter der Fa. Heilmaier & Partner im November die wirtschaftliche Situation bekannt war, sie aber dem Rat und der Öffentlichkeit bewusst verschwiegen hat! Selbst im März 2009 argumentierte der Bürgermeister mit den Steuerersparnissen, die es nicht gibt! Jedenfalls nicht für das Jahr 2008! Folglich lehnte der Rat diesen Antrag ein 2. Mal ab!
In dieser Situation drängen sich zahlreiche Fragen auf, so zum Beispiel:
-
Kann das Freizeitcenter Life-ness unter den geänderten Rahmenbedingungen überhaupt erfolgreich sein? Denn es steht nicht nur eine weitere Million Schulden auf dem Konto, sondern die zukünftigen Gewinne der Stadtwerke und damit die Gewinnanteile der Bäder GmbH werden auch niedriger ausfallen, weil die niedrigeren Netzentgelte natürlich dauerhaft wirken.
-
Welche Gewinnerwartung für den SWR ist dann eigentlich noch realistisch?
-
Können wir uns in dieser durch extreme Unsicherheiten geprägten Phase einen hoch bezahlten Manager (Geschäftsführer und Center-Manger in einer Person) überhaupt leisten?
-
Ist der gedankliche Ansatz eines Geschäftsführers und Center-Managers in einer Person überhaupt tragfähig? Welcher Manager möchte denn gleichzeitig sein eigener Angestellter sein? Würde die tägliche Arbeit an der Marketingfront nicht über kurz oder lang anderen Mitarbeitern zugeschoben?
-
Sollten wir uns für den Fall des Betriebs des Life-ness nicht nach einer kostengünstigeren und effektiveren Lösung umschauen?
Die Zeit für die Beantwortung dieser Fragen drängt, weil der Aufsichtsrat der Bäder GmbH in der ersten Maihälfte seine personelle Auswahl treffen möchte! Deshalb befürworten wir eine Sondersitzung des Rates! Leider können wir sie nicht beantragen, weil uns zur Zeit der Fraktionsstatus fehlt!!
Der Zusammenhang zwischen dem Schicksal des Life-ness und den Stadtwerken besteht aber nicht nur in dem Sinn, dass die SWR das Geld liefern soll, das im Life-ness versenkt wird, sondern auch weil das bodenlose Fass Life-ness den Zweck hat, die Stadt finanziell handlungsunfähig zu machen! Denn für den 31.12.210 steht das Ende der Stadtwerke Radevormwald GmbH in der jetzigen Form bevor. Nach einer Kartellauflage aus dem Jahre 1998 dürfen die Eigentumsanteile, bei der dem RWE 49% und der Stadt 51% gehören nicht fortgeführt werden. Der Schuldenturm Life-ness hätte vor 10 Jahren locker ausgereicht, um der RWE das Stromnetz abzukaufen. Damals warnte das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Heilmaier & Partner vor den "schwer einschätzbaren Risiken im Strommarkt". Das selbe Unternehmen glaubt nun in Bezug auf das hoch risikoreiche Life-ness, festzustellen, das Chancen bestehen, dass das Life-ness die zum Abbau der Schulden selbst beitragen kann! Sind solche Ratschläge erklärbar? Ja! Damals wie heute soll das städtische Enagement im gewinnträchtigen Energiemarkt so klein wie möglich gehalten werden! Deshalb gilt: Je größer die Pleite des Life-ness, um so größer die Chancen, das Radevormwald "seine" Stadtwerke vollständig verliert!!
Aber auch daran sei erinnert: Sowohl 1998 als auch in den Folgejahren hatte das RWE seine eifrigen Helfer in der Radevormwalder Kommunalpolitik!
Peinliche Fragen lieber im Ausschuss behandeln
Genau diese Strategie hatten sich die Parteien CDU, FDP, SPD und UWG im Ältestenrat für die Behandlung des von der AL gewünschten

Tagesordnungspunktes vorgenommen. Herr Schulte (CDU) verriet diese Strategie in der Ratssitzung!
Möglicherweise sind die Fragen zu peinlich, um sie vor großem Publikum zu beantworten. Möglicherweise geht es auch nur darum, dem Ausschuss für Eigenbetriebe für seine Sitzung ein wenig Substanz und seinem Vorsitzenden Dietmar Stark den Glanz des „Aufklärers“ zu gönnen! Oder die Rolle des AL-Antragstellers als „Gast“ in diesem Ausschuss wird als deutlich angenehmer betrachtet. Welche Gründe es auch immer waren, in großer Einmütigkeit beschlossen CDU, FDP, SPD und UWG gegen 1 AL-Stimme, dass der Tagesordnungspunkt „Lagebericht zur Situation des Life-Ness“ schnell in den Ausschuss für Eigenbetriebe zu verschieben ist! Das ging für manche Bürger so schnell, dass Sie auch um kurz vor 19.00 Uhr immer noch auf diesen Tagesordnungspunkt warteten!
Um was ging es aber eigentlich bei dem beantragten Tagesordnungspunkt. Hier die Fragen, die die Alternative Liste an die Verwaltung hatte:
-
Welche Besucherzahlen müssen erzielt werden, um den angesprochenen Umsatz von 400.000 € pro Vierteljahr zu erreichen? Hierbei ist nach den Angebotssparten zu unterscheiden!
-
Wie viele Beschäftigte müssen als Voll- und Teilzeitkräfte zum Betrieb des Life-Ness eingesetzt werden?
-
Welche Öffnungszeiten soll das Life-Ness besitzen?
-
Mit welchen Personalkosten pro Quartal rechnen Sie?
-
In welcher Höhe bewegen sich die weiteren Betriebskosten (variable Kosten) des Life‑Ness?
-
Hat die behauptete Unwirtschaftlichkeit des Einsatzes von Quellwasser seine Ursache darin, dass die Anschaffung der Aufbereitungsanlagen zu teuer ist?
-
In welchem Umfang sind erbrachte Leistungen abgerechnet worden und in welchen Umfang stehen noch Rechnungen für erbrachte Leistungen aus?
-
Besitzt der Geschäftsführer weiterhin die Hoffnung, mit den veranschlagten 2 Mio. € Mehrkosten auszukommen?
-
Der Aufsichtsrat der Bäder GmbH hat sich inzwischen für einen Centermanager entschieden. Über welche Ausbildung und welche Berufserfahrung verfügt der zukünftige Centermanager.
-
Welchen Aufgabenbereich umfasst die Stelle des „Centermanagers“?
-
Wie lange ist die Probezeit des neu eingestellten Centermanagers?
-
Besteht die Möglichkeit, den Vertrag auch nach Ablauf der Probefrist entschädigungsfrei aufzuheben?
-
Welche Betriebsstrategie besteht für das 2005/2006 neu errichte Blockheizkraftwerk in einer Institution mit deutlich
vermindertem Wärmebedarf?
-
Warum hat sich die Bäder GmbH für ihren Internetauftritt eines Dienstleisters in Halle (Sachsen-Anhalt) bedient? Ist diese Tatsache als „Modrowsche Vetternwirtschaft“ zu interpretieren?
-
Zu welchem Preis wurden die Seiten erstellt?
-
Ist sich die Verwaltung der Tatsache bewusst, dass der gewählte Dienstleister auch im hallensischen Rotlichtmilieu tätig ist?
Die Fragen 14 bis 16 wurden auf Hinweise aus der Radevormwalder Bürgerschaft in der Ratssitzung ergänzt. Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem ist
dieses Webtagebuch empfohlen.
Zum Hintergrund sei noch darauf hingewiesen, dass seit der Sondersitzung des Rates im November 2008 es keine Ratssitzung gegeben hat, bei der die Verwaltung es als Selbstverständlichkeit betrachtete, den Rat und die Öffentlichkeit über die Entwicklung in Sachen Life-Ness von sich aus zu informieren. Für jede Ratssitzung hat die Alternative Liste diesen Tagesordnungspunkt beantragen müssen!
Durchkreuzen Sie die Pläne der „Verschleierer“ und kommen Sie am 29. Juni 2009 um 16:00 Uhr in die Burgstraße 8 zur Sitzung des „Ausschusses für Eigenbetriebe und Beteiligungen“.
Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zum Bürgerbegehren
Der Bürgermeister erweckt in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass er nicht anders gekonnt hätte, als das Bürgerbegehren abzulehnen. Das gehört zur heutigen Legendenbildung. Die Gemeindeordnung sieht ein Rechtsgutachten von Professor Ossenbühl nicht vor! Prof. Ossenbühl hat sich übrigens einen Namen für all jene Gemeinden gemacht, die nach Ablehnungsgründen für ein Bürgerbegehren suchen.
Noch bevor der erste Bürger seine Unterschrift unter das Bürgerbegehren setzen konnte, hatten wir die Rechtsberatung der Stadt in Anspruch genommen und diese hatte sich widerum beim Städte- und Gemeindebund über die Zulässigkeit des Begehrens informieren lassen. Der Justiziar des Städte- und Gemeindebundes war im April 2006 zu der Schlussfolgerung gekommen, dass das Bürgerbegehren zulässig sei!
Lesen Sie selbst:


Die vorgeschlagene Änderung wurde dann in den Text des Bürgerbegehrens übernommen. Nach dieser Rechtsberatung war die Einholung eines weiteren Gutachtens überflüssig! Es sei denn, man führte Anderes im Sinn!
Gutachten zur Ablehnung des Bürgerbegehrens von Prof. Ossenbühl
Professor Dr. jur. Fritz Ossenbühl
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Gutachtliche Stellungnahme zum Bürgerbegehren „Erhaltet das „aquafun" in der Stadt Radevormwald"
I. Auftrag und Sachverhalt
Der Bürgermeister der Stadt Radevormwald hat mich mit Schreiben vom 31.08.2006 gebeten, in einer rechtsgutachtlichen Stellungnahme die Frage zu beantworten, ob das genannte Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist. Die gutachtliche Stellungnahme dient der Vorbereitung der für den 19.09.2006 anberaumten Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald, in der über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden werden soll.
Die Stadt Radevormwald betreibt ein Freizeitbad als alleinige Gesellschafterin in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Bezeichnung Bäder Radevormwald GmbH, die unter der Kurzbezeichnung „aquafun" geführt wird. Das Freizeitbad umfasst derzeit die Bereiche Schwimmbad, Sauna und das Bistro, die mit 20 Mitarbeitern und 1-2 Zeitarbeitskräften betrieben werden. Neben Erlösen aus Eintrittsgeldern erhält die Bäder Radevormwald GmbH Mittel aus den Erträgen der Stadtwerke Radevormwald GmbH, deren Anteile in Höhe von 51% der Bäder Radevormwald GmbH gehören. Die Erlöse haben zu keiner Zeit zur Finanzierung ausgereicht. Ein Verlustausgleich erfolgte bis vor 4 bis 5 Jahren über den städtischen Haushalt, der allerdings zur Zeit dem Nothaushaltsrecht untersteht. Seit einigen Jahren wird der laufende Betrieb über Kassenkredite finanziert. Zuschüsse durch den städtischen Haushalt werden nicht mehr gezahlt und sind auch angesichts des Nothaushaltsrechts nicht zu erwarten.
Um eine Schließung des Freizeitbades zu vermeiden, hat der Aufsichtsrat ein Sanierungskonzept beschlossen, welches mit einer Neustrukturierung auf der
Angebotsseite verbunden ist. Danach soll die mit besonders hohen Kosten belastete Wasserfläche reduziert und für neue Angebote, insbesondere einen gesundheitsorientierten Fitnessbereich, Raum eröffnet werden. Aufgrund des Sanierungskonzeptes soll das jährliche Defizit um ca. 800.000,00 € vermindert werden. Bei der Erarbeitung der Sanierungskonzeptes wurde ein privates Consulting-Unternehmen beratend eingeschaltet.
Gegen diese Sanierung wendet sich das Bürgerbegehren „Erhaltet das „aquafun"!". Danach soll für einen Bürgerentscheid folgende Frage zur Abstimmung gestellt werden:
„Soll der Rat den/die Vertreter der Kommune in der Bäder GmbH anweisen dafür zu stimmen, dass das Freizeit- und Spaßbad „aquafun" in seiner heutigen Form als Bad für alle Bevölkerungsgruppen erhalten bleibt?"
Dem ist folgende Begründung beigefügt:
„Das „aquafun" in Radevormwald ist aufgrund seines Wasserflächenangebotes in der Lage die unterschiedlichsten Bedürfnisse zu befriedigen und ist damit ein wesentlicher Bestandteil des sozialen Lebens in Radevormwald. Es ist nicht nur ein Ort sportlicher Betätigung, sondern bietet jungen Familien, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten sinnvoller Freizeitgestaltung. Im Falle des Teilabrisses würde das Bad insbesondere bei Familien, Kindern und Jugendlichen seine Attraktivität verlieren. Darüber hinaus führt der angestrebte Teilabriss nicht zu einer verbesserten betriebswirtschaftlichen Situation, sondern es ist mit einem wachsenden Defizit zu rechnen."
Dem Bürgerbegehren ist auch ein Kostendeckungsvorschlag beigefügt.
Im Folgenden soll geprüft werden, ob das Bürgerbegehren den gesetzlichen Anforderungen genügt. Ausgeklammert wird die Frage der Vertretungsberechtigung und des notwendigen Quorums für das Bürgerbegehren.
II. Zur Fragestellung des Bürgerbegehrens
Zentrales Element eines Bürgerbegehrens ist die Fragestellung. Sie bezeichnet den Gegenstand, der aus der Entscheidungskompetenz des Rates herausgelöst werden und den Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Diese Entscheidung kann auf direkt-demokratischem Wege nur mit einem „Ja" oder „Nein" getroffen werden (§26 Abs.7 Satz 1 GO NW). Aus diesem Grunde muss die Fragestellung namentlich zwei strengen Anforderungen genügen. Zum einen muss die Fragestellung eine „eindeutige Umschreibung des Entscheidungsgegenstandes" enthalten.
Vgl. Klaus Ritgen, Bürgerbegehren und Entscheid in den Jahren 2002 - 2004, NWVBI. 2004, 441 ff. (442).
Zum anderen muss der abstimmende Bürger aus der Fragestellung erkennen können, welche praktische Tragweite seine Entscheidung hat. Der Ersatz von Entscheidungen von Repräsentativorganen durch direkt-demokratische Abstimmungen ist - was in der Sache liegt - notwendigerweise mit einem Verlust an Entscheidungsrationalität verbunden. Gerade deswegen sind an die Informations- und Klarheitsfunktionen der Fragestellung eines Bürgerbegehrens strenge Anforderungen zu stellen. Die abstimmenden Bürger treffen, die erforderlichen Mehrheiten vorausgesetzt, eine kommunalpolitische Entscheidung von großer Bedeutung, die alle Einwohner betrifft und angeht. Deshalb müssen sie eine hinreichende Vorstellung davon haben, worüber sie abstimmen. Dazu reichen allgemeine, vielfach benutzte Wendungen wie „Es soll alles beim Alten bleiben!" oder „ Wir lehnen Veränderungen ab!" nicht aus. Falls es um Erhaltung des bisherigen Zustandes einerseits und um Änderungskonzepte andererseits geht, muss das Für und Wider zwischen diesen Entscheidungsalternativen aus der Fragestellung und der ihnen beigefügten Begründung und dem etwa vorhandenen Kosten Voranschlag jedenfalls in den wesentlichen Punkten und in ihren Auswirkungen erkennbar sein.
Eine solche Entscheidungsalternative liegt naturgemäß allen sog. kassatorischen Bürgerbegehren zugrunde, die dadurch gekennzeichnet sind, dass bereits ein Ratsbeschluss vorliegt, nach welchem ein bestimmtes Projekt verwirklicht werden
soll, und das Bürgerbegehren darauf gerichtet ist, den Ratsbeschluss zu verhindern (zu „kassieren"). Formal geht es bei dem hier in Rede stehenden Bürgerbegehren um ein solches kassatorisches Begehren allerdings nicht. Denn es geht der Sache nach nicht um die Aufhebung eines durch einen Ratsbeschluss bereits bekräftigten Änderungskonzeptes des Freizeitbades, sondern um eine Weisung an die „Vertreter der Kommune in der Bäder GmbH, dafür zu stimmen, dass das Freizeit- und Spaßbad .... erhalten bleibt." Das Bürgerbegehren wendet sich also nicht gegen einen bereits gefassten Ratsbeschluss, sondern will einen gewünschten Ratsbeschluss durch Bürgerentscheid ersetzen. Formal ist die Konstellation als initiierendes Bürgerbegehren einzuordnen. Der Sache nach geht es aber letztlich ebenfalls um ein kassatorisches Begehren. Denn Ziel des Begehrens ist es, ein von den Organen der Bäder-GmbH entworfenes Änderungskonzept zu stoppen, d.h., seine Verwirklichung zu verhindern. Das Bürgerbegehren verfolgt also kein neues Projekt, sondern ist vielmehr auf den Erhalt des Bestandes gerichtet. Die formale Umkehrung der Konstellation einer Entscheidungsalternative ist lediglich die Folge des Umstandes, dass das Freizeitbad nicht von der Stadtverwaltung in unmittelbarer Regie betrieben wird, sondern vielmehr durch eine als juristische Person verselbstständigte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die nach den Regeln des Gesellschaftsrechts strukturiert ist, eigene Organe hat und in ihrer Aktivität für die Stadt Radevormwald über Weisungen an die Gesellschaftsorgane erreichbar ist.
Geht es aber der Sache nach um die Verhinderung eines neuen Geschäftskonzeptes, so handelt es sich um nichts anderes als typischerweise bei kassatorischen Bürgerbegehren, nämlich um eine Entscheidungsalternative, also um zwei sich gegenüberstehende Wege einer Problemlösung, bei der sich der entscheidende Bürger nur dann ein verantwortliches Urteil bilden kann, wenn er beide Alternativen hinreichend klar und profiliert vor Augen hat.
Diese, für Bürgerbegehren notwendige Voraussetzung, ist durch das hier in Rede stehende Bürgerbegehren aus mehreren Gründen nicht erfüllt. Vielmehr ist schon die formulierte Fragestellung keine „eindeutige Umschreibung des Entscheidungsgegenstandes". Unklarheiten ergeben sich unter mehreren Gesichtspunkten.
1. „ Wer" soll anweisen?
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sehen den Ansatzpunkt für ihr Anliegen darin, durch Weisungen an die „Vertreter der Kommune in der Bäder GmbH" Einfluss auf die Geschäftsführung der Bäder GmbH zu nehmen und auf diesem Wege die Verwirklichung des Änderungskonzeptes zu verhindern. Dies ist gewiss der richtige Weg. Aber er muss auch zutreffend beschritten werden. Ein Bürgerbegehren ist gem. § 26 Abs. 1 GO NW darauf gerichtet, dass die Bürger „an Stelle des Rates" über eine Angelegenheit der Gemeinde „selbst entscheiden". Geht es also um eine, den „Vertretern der Kommune in der Bäder GmbH" zu erteilende Weisung, so muss im Falle eines Bürgerbegehrens diese Weisung durch Bürgerentscheid von den Bürgern selbst getroffen werden. Die Fragestellung des hier in Rede stehenden Bürgerbegehrens beginnt hingegen mit dem Halbsatz "Soll der Rat den/die Vertreter der Kommune in der Bäder GmbH anweisen,...". Diese Fragestellung ist auch nicht als bloße fa^on de parier zu tolerieren. Vielmehr ist diese Fragestellung sachlich falsch gestellt und obendrein aber auch für den abstimmenden Bürger irreführend. Denn nach der Fragestellung muss der abstimmende Bürger davon ausgehen, dass die eigentliche Weisung nicht durch Bürgerentscheid von ihm aus getroffen wird, sondern sozusagen durch Zwischenschaltung des Rates. Dies kann zu dem falschen Verständnis führen, dass mit dieser Einschaltung der Rat der Stadt mit in die Verantwortung für die Weisung einbezogen wird, wodurch sich der abstimmende Bürger wiederum wenigstens teilweise entlastet fühlen kann. Es ist also nicht zulässig, die falsche Formulierung der Fragestellung so umzuinterpretieren, dass sie
verstanden wird in der - richtigen - Fassung „Sollen die Vertreter....... angewiesen
werden, dafür zu stimmen....". Ein solcher Schritt zur Umformulierung würde die Grenzen einer sachentsprechenden Auslegung der Fragestellung überschreiten. Denn der Verständnishorizont für die Erfassung der Fragestellung ist an dem abstimmenden Bürger zu bemessen. Der wird sie so verstehen und verstehen müssen, wie soeben geschildert.
1. „Wer" soll angewiesen werden?
Die Unklarheit der Fragestellung setzt auf der Seite der Weisungsempfänger fort. Nach der Fragestellung soll die Anweisung gerichtet werden an die „Vertreter der Kommune in der Bäder GmbH". Wer gehört dazu? Die Bäder GmbH hat mehrere Organe: die Gesellschafterversammlung, den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer. Die „Vertreter der Kommune" sitzen nicht in der Bäder GmbH, sondern in deren Organen, also in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat. Wer soll angewiesen werden: die Vertreter in der Gesellschafterversammlung oder die Vertreter im Aufsichtsrat oder die Vertreter in beiden Organen? Hierüber gibt die Fragestellung keine Auskunft. Man könnte wohl sagen, dass eben im Zweifel die Vertreter in beiden Organen angewiesen werden sollen. In diesem Falle wäre dann allerdings die weitere Frage die, ob eine Weisung an die Vertreter des Aufsichtsrates nicht entbehrlich ist, wenn die Vertreter der Gesellschaftsversammlung eine entsprechende Weisung erhalten und weisungsgemäß verfahren.
2. „Was" soll Inhalt der Weisung sein?
Unklar bleibt des weiteren, wozu die „Vertreter der Kommune" angewiesen werden sollen. Nach dem Wortlaut des Begehrens sollen sie für den Erhalt des Freizeitbades in seiner heutigen Form „stimmen". „Stimmen" können diese Vertreter aber nur, wenn eine solche Abstimmung ansteht. Doch davon kann keine Rede sein. Was den Aufsichtsrat anbetrifft, so hat eine Abstimmung über das neue Konzept bereits stattgefunden. Operativ befindet sich das Konzept noch im Planungsstadium und wird dort zuständigkeitsgemäß vom Geschäftsführer der Bäder GmbH umgesetzt. Eine Abstimmung ist insoweit im Aufsichtsrat nicht vorgesehen. Die Fragestellung bleibt also weit hinter ihrem Anliegen zurück. Die Formulierung hätte also, was die Weisung an die Aufsichtsratsmitglieder anbetrifft, lauten müssen, die dortigen „Vertreter der Kommune" sollten ihren Konzept-Beschluss wieder aufheben und den Geschäftsführer anweisen, die Arbeiten zur Umsetzung des Konzepts einzustellen. Was die „Vertreter der Kommune" in der Gesellschafterversammlung anbetrifft, so ist festzuhalten, dass die Gesellschafterversammlung zu dem neuen Konzept (noch)
keinen Beschluss gefasst hat und ein solcher Beschluss auch jedenfalls derzeit nicht vorgesehen ist. Für sie müsste also die Fragestellung so lauten, ob die „Vertreter der Kommune" angewiesen werden sollen, dass vom Aufsichtsrat beschlossene Konzept aufzuheben.
Die jetzige Antragsformulierung, die die Weisung auf das „Stimmen für den Erhalt" beschränkt, klammert die für das Bürgerbegehren bestehende Besonderheit aus, dass es nicht um ein (einseitiges) Abstimmen geht, sondern um eine Entscheidungsalternative. In der soeben wiedergegebenen sachangemessenen Fassung käme diese Besonderheit klar zum Ausdruck.
4. Unzutreffende Wiedergabe der Entscheidungsalternative
Aufgrund der Zweckbestimmung und Besonderheit des Bürgerbegehrens ist es unabdingbar, dass die Tatsachen, auf die es ankommt, nicht nur klar, sondern vor allem auch zutreffend wiedergegeben werden. Bürgerbegehren, die Tatsachen objektiv unrichtig wiedergeben, sind allein deswegen unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Initiatoren in Täuschungsabsicht gehandelt haben oder nicht.
OVG Münster NVwZ-RR 2002, 767
Es genügt, dass die Fragestellung den abstimmenden Bürgern eine unzutreffende Entscheidungsgrundlage vermittelt.
Nach der Fassung der Fragestellung sollen die „Vertreter der Kommune" dafür stimmen, „dass das Freizeit- und Spaßbad „aquafun" in seiner heutigen Form als Bad für alle Bevölkerungsgruppen erhalten bleibt".
Der Zusatz „in seiner heutigen Form" präzisiert das Begehren in sachgerechter Form, aber der Zusatz „für alle Bevölkerungsgruppen" erweckt den Eindruck, dass daran gedacht sei, mit dem neuen Konzept nicht mehr „alle Bevölkerungsgruppen" an der Nutzung des Freizeitbades zu beteiligen. Dieser Eindruck kann sich deshalb ergeben, weil die Alternative zum Erhalt des Schwimmbades ausgeklammert bleibt.
Dieses Konzept zeigt aber, dass auch nach der Neukonzeption vorgesehen ist, „allen Bevölkerungsgruppen" das Freizeitbad zur Nutzung offen zu halten.
5. Verdeutlichung der Fragestellung durch die Begründung und den Kostendeckungsvorschlag
Die dargestellten Unklarheiten und Irreführungen der Fassung der Fragestellung können auch nicht dadurch behoben werden, dass man sie mit der Begründung und/oder dem Kostendeckungsvorschlag zusammen betrachtet.
a) Die Begründung des Begehrens enthält vier Sätze. Die ersten beiden Sätze enthalten allgemeine Feststellungen, die in jedem Prospekt für ein Freizeitbad stehen könnten und deshalb ohne Bezug zum Begehren sind. Der dritte Satz spricht von einem „Teilabriss" des Bades, welches dessen Attraktivität beeinträchtigen würde. Auch dieser Satz ist so inhaltsarm, dass er keine Elemente zur Verdeutlichung der Fragestellung zu liefern vermag. Andererseits ist die Verwendung des Ausdrucks „Teilabriss" zwar ebenfalls ohne konkreten Aussagewert, dafür aber geeignet, als negativer Begriff eher ablehnende Einstellungen zu wecken.
b) Im Kostendeckungsvorschlag wird zwar ausdrücklich auf das Sanierungskonzept verwiesen, jedoch ohne dieses Konzept hinreichend zu konkretisieren. Im Wesentlichen ist nur von Kosten die Rede, nicht aber von den geplanten Neuordnungen, so dass auch die dortigen Ausführungen nicht geeignet sind, die Unklarheiten und Irreführungen der Fragestellung zu beheben.
6. Beurteilung der Fragestellung
Das vorliegende Bürgerbegehren ist schon deswegen unzulässig, weil die Fragestellung keine eindeutige Umschreibung des Entscheidungsgegenstandes wiedergibt, die es den abstimmenden Bürgern ermöglichen würde, eine
verantwortungsvolle und auf sachlichen Überlegungen gestützte Entscheidung zu
treffen.
Irreführend ist die Fragestellung,
- weil sie die zu erteilende Weisung dem Rat der Stadt Radevormwald zuordnet,
- weil sie außer Betracht lässt, dass es in Wahrheit nicht um eine einseitige Abstimmung, sondern um eine Entscheidungsaltemative geht,
- weil der Eindruck erweckt wird, als ob die Neukonzeption nicht mehr vorsähe, dass das Freizeitbad „allen Bevölkerungsgruppen" zur Verfügung steht.
Unklarheiten ergeben sich
- hinsichtlich der „Vertreter der Kommune", die angewiesen werden sollen,
- hinsichtlich der Frage, wozu angewiesen werden soll,
- was Inhalt der Weisung werden soll.
III. Zur Begründung des Bürgerbegehrens
Nach § 26 Abs.2 Satz 1 GO NW muss ein Bürgerbegehren neben der Fragestellung eine Begründung enthalten. Die Begründung soll die sachliche Entscheidungsgrundlage für die abstimmenden Bürger schaffen und ihnen eine verantwortungsvolle Entscheidung ermöglichen. Aus der Begründung müssen die Bürger erkennen können, worüber sie entscheiden sollen.
Wie schon früher dargetan, reicht die im vorliegenden Bürgerbegehren gegebene Begründung diesen Anforderungen nicht im Ansatz aus. Die Begründung erschöpft sich in allgemeinen Wendungen. Ihnen fehlt die hinreichende für eine Entscheidungsbildung notwendige konkrete Grundlage. Überdies werden mit dem Wort „Teilabriss" bewusst oder unbewusst negative Assoziationen erzeugt.
IV. Zum Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens
Sind mit der im Bürgerbegehren verlangten Maßnahme Kosten verbunden, so ist ein, Bürgerbegehren nur dann zulässig, wenn es zumindest eine überschlägige, nachvollziehbare Kostenschätzung enthält.
Vgl. Klaus Ritqen. Bürgerbegehren und -entscheid in den Jahren 2002-2004, NWVBI. 2004, 441 ff. (442)
Der in § 26 Abs. 2 Satz 1 GO NW erforderliche „Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme" erfasst ohne weiteres jene Bürgerbegehren, mit denen die Verwirklichung eines kostenträchtigen Projektes angestrebt wird, etwa der Bau einer Sporthalle oder eines Schwimmbades. Doch darum geht es im vorliegenden Fall nicht. Das vorliegende Bürgerbegehren ist auf die Erhaltung des Freizeitbades „in seiner heutigen Form" gerichtet, will also gerade die für die geplante Neukonzeption des Freizeitbades notwendigen Investitionskosten vermeiden. Indessen geht es bei der Neukonzeption des Freizeitbades nicht in erster Linie um die erforderliche Investitionssumme, sondern um das Ziel, durch eine neue Angebotsstruktur die wirtschaftliche Existenz des Freizeitbades auf Dauer zu sichern. Konkret gesprochen soll das bislang zu verzeichnende jährliche Defizit um ca. 800.000,00 € vermindert werden. Nach dem Konzept der Bäder-GmbH kann das Freizeitbad nur dann fortgeführt werden, wenn diese Einsparung erreicht wird. Bei den finanziellen Auswirkungen des Bürgerbegehrens geht es also infolgedessen nicht -jedenfalls nicht in erster Linie- um die Höhe von Investitionskosten, sondern um Kosteneinsparungen. Ob auch „Einsparungen" zu den „Kosten der veranlagten Maßnahme" im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 1 GO NW gehören, bedarf deshalb vorab der Klärung.
Der Begriff der „Kosten" im Sinne der vorgenannten Vorschrift darf nicht in einem engen betriebswirtschaftlichen Sinne verstanden, sondern muss nach dem Sinn und Zweck des gesetzlich vorgesehenen Kostendeckungsvorschlages erweiternd ausgelegt werden. Nach seinem Sinn und Zweck soll der Kostendeckungsvorschlag sicherstellen, dass die Bürger keine Maßnahme beschließen, ohne über die
Aufbringung der Mittel, die wegen der vermögensmindernden Folge die Maßnahme aufgewandt werden müssen.
OVG Münster NVWBI. 2004, 346 (347)
Entscheidend kommt es darauf an, ob mit der veranlagten Maßnahme (hier: Erhaltung des bisherigen Zustandes des Freizeitbades) eine Vermögensminderung verbunden ist. Dies ist nach dem Vorgesagten ohne weiteres zu bejahen, wenn man den Erhalt des Freizeitbades in „seiner heutigen Form" dem Konzept der Bäder-GmbH gegenüberstellt. Demzufolge kann auf einen Kostendeckungsvorschlag nicht verzichtet werden.
„Ein die Verantwortung der Gemeinde ernstnehmendes Bürgerbegehren darf im Interesse der Schonung der Gemeindevermögens keine Maßnahme ohne Rücksicht auf die Vermögensfolgen beschließen".
OVG Münster aaO.
Allerdings müssen die vermögensmindernden finanziellen Auswirkungen eine „Verantwortlichkeit aus der verlangten Maßnahme" begründen. Dies ist der Fall, wenn „ein Zurechnungszusammenhang zu verlangten Maßnahme" besteht.
OVG Münster aaO. Klaus Ritgen. Bürgerbegehren und -entscheid in den Jahren 2002-2004, NVWBI. 2004, 441 ff. (443)
Ein solcher die „Verantwortlichkeit" begründender „Zurechnungszusammenhang der verlangten Maßnahme" ist in dem vorliegenden Fall ohne weiteres zu bejahen. Die in Rede stehenden „kostenmindernden Maßnahmen" sind für das Konzept der Bäder-GmbH Hauptmotiv und Kernpunkt. Die „veranlagte Maßnahme" (Erhalt des Freizeitbades in seiner heutigen Form) steht dem entgegen, jedenfalls vom Standpunkt des Konzepts der Bäder-GmbH. Ohne Rücksicht darauf, von welchen Rechnungen für die Frage der Kostenminderung auszugehen ist, steht damit jedenfalls zunächst fest, dass ein Kostendeckungsvorschlag nach § 26 Abs. 2 Satz 1 GO NW notwendig ist.
Ein Kostendeckungsvorschlag ist also für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens notwendige Voraussetzung. Im Folgenden kann es demnach nur noch um die Frage gehen, ob der von den Initiatoren vorgelegte Kostendeckungsvorschlag den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Der Kostendeckungsvorschlag als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens soll nach seinem Sinn und Zweck den abstimmenden Bürgern vor Augen führen, dass ihre Abstimmung für die Gemeinde finanzielle Konsequenzen hat, für die sie mit ihrer Abstimmung die Verantwortung tragen. Aus diesem Grund ist zweierlei notwendig: zum einen muss erkennbar werden, um welche Höhe der Kosten es geht, zum anderen muss dargetan werden, wie diese Kosten gedeckt werden können. Insoweit kann allerdings ein betragsgenauer Deckungsvorschlag nicht verlangt werden, zumal Prognosen über Kosten für Maßnahmen und deren Auswirkungen, die erst in der Zukunft liegen, immer mit erheblichen Unsicherheiten befrachtet sind, besonders im finanziellen Bereich. Jedoch kann von den Initiatoren erwartet werden, dass sie sich einen Überblick über die finanzielle Situation ihrer Gemeinde verschaffen und dann „zumindest grundlegende Überlegungen darüber anstellen, wie eine anderweitige Deckung der Einnahmeausfälle herbeigeführt werden kann".
VG Köln NWVBL 2002, 319 (321)
Dies bedeutet für die Kostenvoranschläge, die die Ertragsfähigkeit unterschiedlicher Konzeptionen für die Strukturierung einer gemeindlichen Einrichtung betreffen, dass die auf der Grundlage der Konzeptionen zu schätzenden Rechnungen eine wenn auch grobe, so doch hinreichend plausibele und nachvollziehbare Grundlage haben müssen. „Ein ausreichender Kostendeckungsvorschlag muss demnach zumindest eine überschlägige, nachvollziehbare Kostenschätzung enthalten."
OVG Münster NWVBL. 2003, 312 (315)
Der vorliegende hier in Betracht stehende Kostendeckungsvorschlag genügt diesen Anforderungen nicht.
Zutreffend ist der Ansatz des Kostendeckungsvorschlages, die kostenmindernden Maßnahmen des Konzepts der Bäder-GmbH mit dem eigenen Vorschlag der Initiatoren zu vergleichen. Ein solcher Vergleich setzt allerdings voraus, dass das Konzept der Bäder-GmbH hinreichend dargestellt und plausibel bestritten wird. Von beidem kann indessen keine Rede sein. Vom Bäder-Konzept wird lediglich gesagt, dass es von der Senkung eines Defizits in höhe von 800.000,00 € ausgehe, aber mit Verlusten von 900.000,00 € zu rechnen sei. Die Einsparungsquote wird also im Grundsatz nicht bestritten. Zur geplanten Neustrukturierung wird aber lediglich gesagt, dass die Initiatoren eine Erfolgsverbesserung in der genannten Höhe „für nicht erreichbar" halten. Die Kostenschätzungen des Konzepts der Bäder-GmbH werden also nicht immanent angegriffen. Vielmehr soll der Beweis durch eine Gegenrechnung geführt werden. Die Gegenrechnung besteht indes aus wenigen Zahlen über Kostenveränderungen und Erlösminderungen, die schon als solche nicht nachvollziehbar sind, weil ihnen jeglicher Begründungsansatz fehlt. Es kann deshalb auch nicht nachvollzogen werden, dass die vorgesehene Neustrukturierung mit einem Anstieg des Defizits in Höhe von 316.000,00 € verbunden sein werde. Diese Kostenrechnung ist nicht nur in den genannten Zahlenpositionen, sondern auch im Ergebnis nicht nachvollziehbar, weil nach der Lebenserfahrung nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein Sanierungskonzept, welches unter Einschaltung eines fachkundigen Consulting-Unternehmens erarbeitet worden ist und welches dem Ziel der Steigerung der Ertragsfähigkeit des Freizeitbades dienen soll, so fehlerhaft sein soll, dass es das vorhandene Defizit, welches es vermindern soll, noch in erheblichem Maße erhöht. Nachvollziehbar wäre ein solches Resümee allenfalls dann, wenn dem Konzept grobe Schätzungsfehler nachgewiesen werden könnten, was dem Kostendeckungsvorschlag jedoch nicht zu entnehmen ist. Es fehlt deshalb dem Kostendeckungsvorschlag eine „zumindest überschlägige, nachvollziehbare Kostenschätzung".
Im letzten Absatz des Kostendeckungsvorschlages führen die Initiatoren aus, dass das Defizit gesenkt werden könne, wenn bestehende Verflechtungen zwischen der Bäder-GmbH einerseits und den Stadtwerken andererseits beseitigt würden. Hierbei handelt es sich jedoch um organisatorische Vorstellungen, die weder mit dem Gegenstand des Bürgerbegehrens noch mit der Thematik des Kostendeckungsvorschlages Berührung haben.
V. Gesamtergebnis
Das Ergebnis der vorstehenden Ausführungen ist also wie folgt festzuhalten: Das Bürgerbegehren „Erhaltet das aquafun" entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen des § 26 GO NW und ist daher rechtlich unzulässig. Dies ergibt sich aus folgenden Gründen:
1. Die Fragestellung des Begehrens ist aus mehreren Gründen unklar und irreführend.
2. Die Begründung des Begehrens erschöpft sich in allgemeinen Wendungen und liefert keine hinreichende Grundlage für eine Entscheidungsfindung.
3. Der Kostendeckungsvorschlag enthält keine zumindest überschlägige, nachvollziehbare Kostenschätzung und entspricht deshalb nicht den Anforderungen, die nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes an den Kostendeckungsvorschlag zu stellen sind.
Bonn, den 12. September 2006
Antrag der AL zur Ratssitzung am 17. März 2009
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
das fraktionslose Mitglied des Rates und Vertreter der Alternativen Liste Radevormwald bittet das nachfolgend genannte Thema für die Tagesordnung der oben genannten Ratssitzung vorzusehen:
Berichterstattung zum Stand der Baumaßnahmen im Freizeitcenter „Lifeness“, sowie die Darstellung der voraussichtlichen Veränderungen im Wirtschaftsplan des Jahres 2009.
Die ausstehenden Baumaßnahmen sollten mit dem erwarteten Fertigstellungsdatum konkret aufgelistet werden.
Die Begründung der Tagesordnungspunkte wird nachgereicht bzw. in der Sitzung gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
für die Alternative Liste Radevormwald
Ebbinghaus
Eröffnung des Lifeness erneut verschoben
Noch in der Ratssitzung im Dezember 2008 gelobte die Verwaltung, dass die Eröffnung des neuen "Freizeit-Centrums" Lifeness ganz sicher Ende Februar 2009 erfolgen solle. Eine nochmalige Blamage wolle man auf jeden Fall vermeiden. Nun sagt man keine Eröffnung ab, sondern teilt mit, dass die Eröffnung im "Frühjahr" erfolgen soll. Festlegen möchte man sich bewusst nicht. Es könnte der März aber auch der April sein. Inzwischen hat man auch dieses Vorhaben erneut aufgegeben. Nun will man sich gar nicht mehr festlegen!
Was kann und darf der Radevormwalder nach einer solchen Serie von "Pannen" von dieser Einrichtung noch erwarten?
Um etwas mehr Licht in das "unangenehme" Dunkel der Entwicklung zu bringen, hat die AL zur Ratssitzung am 17. März 2009 erneut einen Antrag in die Tagesordnung der Ratssitzung aufnehmen lassen.
Die verfahrene Situation rund um das Freizeitcentrum "lifeness" hat eine lange Vorgeschichte. Sie ist auf vielfältige Weise auch mit anderen Themen verbunden, wie. z. B. der Frage des Ankaufs des Stromnetzes von der RWE bzw. der Beteiligung der RWE an den Stadtwerken. Damit wird dieses Thema für den Bürger nicht übersichtlicher.
Wir haben uns vorgenommen, die Entwicklung über jetzt mehr als10 Jahre, so gut es geht nachzuzeichnen. Natürlich unter dem Gesichtspunkt, welche Position hat die Alternative Liste vertreten. Welche alternativen Vorschläge hat sie eingebracht. Dabei kommt eine ganze Menge Material zusammen, dass sich nicht alles gleich online stellen lässt. Wir arbeiten aber daran diesen Teil unserer Internetpräsenz Stück um Stück zu vervollständigen.
Dieses Thema ist nicht abgeschlossen! Es wird uns in den nächsten Jahren weiter beschäftigen! Es bekommt dann aber einen neuen Titel und der lautet: "Neuordnung der Eigentümerstruktur der Stadtwerke Radevormwald GmbH".