Haushalt, Beiträge, Gebühren

Vom Sparen reden - Großprojekte planen und finanzieren

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Radevormwalderinnen und Radevormwalder,

 im November 2009 war in der örtlichen Presse zu lesen, dass der Bürgermeister die Dezernenten und Abteilungsleiter zu einer Konferenz über Einsparungsmöglichkeiten geladen hatte. Das Ergebnis des Treffens sei ermutigend, weil aus allen Verwaltungsbereichen Ideen zum Sparen vorgelegt worden seien, so hieß es!
 
Mit dem hier vorgelegten Haushalt erkennt man von dieser Sitzung wenig. Das Netto-Einsparvolumen liegt bei ca. 50.000 €. Schlimmer jedoch ist, dass es die Verwaltung versäumt hat, ein Sparziel sowie ein quantitaves wie qualitatives Sparkonzept vorzulegen. Ein solches Konzept wäre sinnvollerweise auch zuvor mit der Politik zu beraten gewesen. Aber Haushaltspolitik als gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten zu begreifen ist wohl nicht die Stärke der Verwaltungsleitung. Wir können die vorgelegte Haushaltssatzung nicht annehme und ich werde Ihnen kurz darstellen, warum wir hier nicht anders handeln können!
Spatenstich Ententreppe
Wenn wir nur uns das Bild dieses Haushaltes im Einzelnen ansehen, so stellen wir fest, wir leisten uns einen Lupenraum Ülfebad mit Ententreppe und Edelstahlgeländer. Die Sanierung und Unterhaltung einer Grundschule können/wollen wir uns nicht leisten.  Entschuldigung das Folgende kann man leider nur ironisch beschreiben: In dem wir den Innenstadtverkehr statt gegen den Uhrzeigersinn mit dem Uhrzeigersinn fahren lassen, bewirken wir soviel harmonisches Wohlbefinden, dass die Kunden das Angebot des Rader Einzelhandels begeistert aufnehmen. Nicht genug damit, wir verstärken das Wohlbefinden der geschätzten Kundschaft weiterhin dadurch, dass neue Pflastersteine auf dem Markt ausgelegt werden. Und obgleich der Rat diese wertvollen Vorschläge des Unternehmens Meyer-Brandis ausdrücklich nicht gebilligt hatte, bildet der Haushalt jetzt dieses Maximalprogramm ab, ohne das darüber auch nur noch einmal in einem Fachausschuss beraten worden wäre. Aber laut den Aussagen des Bürgermeisters können wir uns natürlich die Ausstattung unserer 9 Schulen mit moderner Kommunikations- und Unterrichtstechnik in 5 Jahren mit 400.000 € nicht leisten. Das sind weniger als 10.000 € pro Jahr und Schule! Ein Konzept zur Ausstattung unserer Schulen mit dieser Technik ist so simpel, dass wir es selbst entwickeln. Natürlich ist das Blümchen pflanzen in der Innenstadt eine ungleich komplexere Aufgabe, die dringend nach einem GutaSpatenstiche machen hungrigchter ruft!
 
Viele Dinge bedürfen eigentlich nur einer Initialzündung und führen fortan ein Eigenleben. Der Sportplatz Hermannstr. – so wünschenswert er ist – war ursprünglich als sogenanntes „Nullsummenspiel“ geplant. Der Verkauf des Jahnplatzes sollte soviel Geld erbringen, wie der Bau der Hermannstr. kosten sollte. Wir sind inzwischen weit von dieser Planung entfernt. Selbst die Kommunalaufsicht stimmt der „Investition“ Hermannstr. nicht zu. Statt den sicher nicht preiswerteren Umweg über die Wirtschaftsförderung zu gehen, wäre es sinnvoller, diesen Plan zunächst einmal zurückzustellen, bis wir uns solche Ziele auch leisten können!
 
 Nun hören wir aber – insbesondere vom Kämmerer – die Haushaltslage sei dramatisch schlecht. Deshalb überlege er, ob man im nächsten Jahr die Unterhaltung von Kinderspielplätzen einzustellen, denn es gelte ja das Freizeitzentrum zu finanzieren. Diese Überlegungen empfinden wir als Vorschläge aus Absurdistan! Stellen Sie sich vor, der Bundesfinanzminister würde den Vorschlag machen, die sonntägliche Kirchenkollekte mit 10% zu besteuern, um die Verluste und Risiken der Hypo-Real-Estate zu finanzieren!!!
Dieser Haushalt erleidet einen bekannten Abfluss durch das life-ness von mindestens 1,3 Mio € jährlich. Gleichzeitig finanzieren wir den Umsatz dieser Einrichtung zu fast 50% ebenfalls aus dem Haushalt. Hier handelt es sich nicht um sorgfältiges kaufmännisches Verhalten, sondern hier wird versucht, mit dem Lügenbaron von Münchhausen in Wettstreit zu tretten, frei nach dem Motto: Wer zieht sich an seinen eigenen Haaren besser aus dem Sumpf?
Wenn wir uns allein die Kosten für das Schulschwimmen ansehen, so müssen wir davon ausgehen, dass der einmalige Besuch eines Kindes im life-ness im Rahmen des Schulschwimmens mit annähernd 20 € abgerechnet wird. Wer in dieser Stadt sparen will, findet hier ein weites Betätigungsfeld.Karnevalsumzug 2010 - Karnevalswagen der Stadtverwaltung
In diesem Zusammenhang wenden wir uns mit 2 Appellen an Sie: Herr Rüggeberg hören Sie auf, den Menschen Sand in die Augen zu streuen! Werfen Sie den vielen Millionen schlechten Geldes nicht noch weiteres gutes hinterher. Wenn die Sauna auch noch 10% ihres haushaltsmäßig bekannten Verlustes des life-ness verdienen sollte, müsste der tägliche Besuch um 50 bis 60 Personen anwachsen! Selbst wenn das gelingen sollte, bleiben uns immer noch weiter 90% der Verluste! Dabei sind die zusätzlichen Investitionen nicht eingerechnet! Daraus kann nur der Schluss gezogen werden: Der Kampf gegen die einmal geschaffenen ökonomischen Fakten ist nicht gewinnbar!!!
Deshalb unser 2. Appel an den Bürgermeister und den Aufsichtsrats-Vorsitzenden:
Vermeiden Sie die Insolvenz der Bäder GmbH. Nehmen Sie den Schlüssel und schließen diese Einrichtung. Besser gestern als heute! Geben Sie der Stadt eine Chance auf finanzielle Gesundung! Wenn es uns gelingen sollte, die Einrichtung zu verkaufen, haben Sie dieser Stadt einen unschätzbaren Dienst erwiesen!
 
Vieles wäre wert gewesen genauer zu betrachten, was aber aufgrund der Zeitbeschränkung nicht möglich ist! Womit ich zum Fazit komme. Man gewinnt den Eindruck, dass wir es mit einer kopf- und führungslosen Verwaltung zu tun haben. Jeder macht das, was ihm Spaß macht! Und was macht der Bürgermeister? Spätestens seit dem Karnevalsumzug 2010 wissen wir es : Er ist mit der Optimierung seines persönlichen Lustprogramms ausgelastet.
Wir würden uns allerdings einen Bürgermeister wünschen, der nach dem Wahlspruch lebt:
„Joben (arbeiten) statt Poppen“!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

 
 
In der Ratssitzung hatte die AL-Fraktion noch einmal versucht durch mehrere Anträge die Ausgabewut zu zügeln. So sollten die Investitionen für den Karnevalsumszug 2010 - Umzugswagen der Stadtverwaltung in der SeitenansichtBauhof zeitlich gestreckt und die Ausgaben für das sogenannte „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt“ vollständig ausgebucht werden. Obgleich ein zustimmender Ratsbeschluss zu diesem „Konzept“ fehlt, trat nur die AL-Fraktion dafür ein, daraus auch entsprechende haushaltsrechtliche Konsequenzen zu ziehen!
 
Nach dem Satzungsbeschluss haben wir den Bürgermeister aufgefordert, den Beschluss des Rates zu beanstanden, weil dem Rat wesentliche Informationen über die finanziellen Risiken des „life-ness“ vorenthalten worden sind. Unsere schriftliche Begründung können Sie hier lesen.
Bislang hat der Bürgermeister aber nicht reagiert. Für das „life-ness“ gilt weiterhin die Devise, nichts sehen, nichts hören, nichts sagen, nichts fragen – aber Augen zu und stramm in die Pleite marschieren! Und wenn es denn vollbracht ist, hat keiner was gewusst!

 

Warum die AL den Haushalt 2009 abgelehnt hat

Die AL hat am Dienstag, trotz einiger Zugeständnisse der Mehrheit des Rates, den Haushalt abgelehnt. Für diese Haltung war insbesondere der vorgesehene Ausbau der Wupperbrücken verantwortlich. Positiv ist aber zu beachten, dass eine knappe Mehrheit des Rates bereit gewesen wäre, den bestehenden Medienentwicklungsplan möglichst mängelfrei fortzuschreiben.Wupperbrücke

Außerdem war nach einer umfangreichen und streckenweise überaus peinlichen Diskussion im Wahljahr 2009 klar, dass den Wupperanern nicht die Baustelle ohne Fußgängerbrücke zugemutet werden sollte. Vor allem gegen Stimmen von Seiten der CDU erhielt der AL-Antrag auf den Bau einer „Behelfs-Fußgängerbrücke“ eine Mehrheit.
 
Trotz dieser Zugeständnisse war für uns entscheidend: Keine Verschwendung von Millionen-Beträgen! Aber genau das sehen wir in dem geplanten Objekt!
 
 
Dennoch zeigte die Diskussion um die Frage der Umleitung und den Bau einer „Behelfsfußgängerbrücke“, dass hier eine mit heißer Nadel gestrickte Umleitungsstrasse
Planung um jeden Preis (wir glauben etwa 2 Mio Euro – die Verwaltung plant 1,48 Mio Euro) umgesetzt werden soll.
Diese Maßnahme ist aber eine „Einzelmaßnahme“ die die schwierige verkehrspolitische Lage des Wülfinggeländes nur an einer Stelle lösen soll, dafür an anderen Stellen zu neuen Problemen führt.
 
Die Wülfingstraße wurde vor einigen Jahren durch Anlegen seitlicher Parkplätze zu einer verkehrsberuhigten Zone zurückgebaut. Dies geschah mit Landesmitteln. Die Brücke also für Schwerlastverkehr zu öffnen schafft neue Probleme auf der Wülfingstraße. Und das dauerhaft. Würde man sie wieder verbreitern, würde dringend benötigter Parkraum entfallen. Die Kreuzung Ülfe-Wuppertalstraße mit der Abfahrt zum Dahlerauer Bahnhof ist ebenfalls für den Schwerlastverkehr ungeeignet und müsste ausgebaut werden.
 
Die geplanten „Umleitungsmaßnahmen“ während der Bauphase sind so kaum zu realisieren. Hier verfährt man eher nach dem Motto „Was muss, das muss!“ Die Belastungen für die Bevölkerung müssen nicht einer näheren Prüfung unterzogen werden, so gewinnt man den Eindruck, weil sie sich ja sowieso nicht vermeiden lassen. Fragen zu Sicherheitsbedenken bleiben unbeantwortet. Die Leitplanken zum Wupperhang waren vor Jahren weiter in die Zufahrtsstraße zum Haus Schnellental gesetzt worden, weil man das Abbrechen des Hanges fürchtete. Heute glaubt man diese Planken wieder zurücksetzen zu können, um Platz für den wartenden Verkehr zu schaffen. Den Anwohner der Wülfingstraße wird mitgeteilt, dass der Parkraum entfällt, über alternativen Parkraum wir aber seitens der Verwaltung noch nicht einmal nachgedacht. Die Diskussion um die Fußgängerbrücke war dann nur noch peinlich. Eine Kommune, die von sich sagt, dass sie kein Geld besitzt, schenkt einem einzelnen Unternehmer 2 Mio. Euro, damit dieser seine Investition besser vermarkten kann. Der Nutzen für die Allgemeinheit ist dabei äußerst fragwürdig. Den Bürgern, die das Spektakel zu bezahlen haben und die Lasten eines 8monatigen Umbaus tragen müssen, teilt man mit, das 50.000 € bzw.  20.000 € zu viel sind, die aber die Beschwerlichkeiten des Umbaus erheblich mildern könnten.  Die Alternative Liste ist der Auffassung: Politik ist kein Selbstzweck! Die Politik trägt Verantwortung gegenüber allen Bürgern und nicht nur gegenüber Unternehmerinteressen!

Dass es angeblich um die Schaffung von Arbeitsplätzen geht ist - wie immer in der bundesdeutschen Politik - nur das Alibi-Argument. Firmen, die sich im Wülfinggelände ansiedeln wollen, aber eine Schwerlastanbindung benötigen, könnte man leicht einen alternativen Standort anbieten.

 
Dass es im Zuge dieses großzügigen Geschenks an den Wülfinginvestor der Verwaltung immer noch nicht gelungen ist,  eine kommunalrechtliche Vereinbarung mit ihm zu treffen, die die gemeinsamen Rechte an den Verkehrsfläche innerhalb des Wülfinggeländes regelt, sei hier nur am Rande erwähnt. Es zeigt aber gleichzeitig erneut, dass die Allgemeininteressen von der Verwaltung und der Politik der Mehrheitsfraktionen schlecht vertreten werden!
 
Wir sind der Auffassung, dass eine Kommune, die seit Jahren Nothaushalte aufstellen muss, sich solche - eher unter wahltaktischen Überlegungen entstandenen - Investitionen sich nicht leisten kann und leisten darf.  Sie sollte sie sich auch deshalb nicht leisten, weil die Planung mehr als oberflächlich zu sein scheint. Man fühlt sich stark an das Planungsverfahren zum "life-ness" erinnert, wenn man sieht, mit welcher Geschwindigkeit  hier immer wieder neue Ideen zur Gestaltung der Brücke aber vor aller zur Gestaltung der Umleitung diskutiert werden.  
Wülfingstraße ohne Parkraum

Für den beantragten Planungsstopp und eventuell völlig neu zu konzipierenden Gesamtplanung fand sich jedoch keine Mehrheit. Der Antrag der AL wurde mit 35 (!) gegen 1 Stimme abgelehnt. 2 Mio. Euro Steuergeld können nach unserer Auffassung deutlich zukunftsförderlicher und nachhaltiger eingesetzt werden!

Deshalb ist für uns ein Haushalt unannehmbar, der Mittel in Millionenhöhen verschwendet !

 
 

 

Beanstandung des Beschlusses der Haushaltssatzung 2010

Anschreiben an den Bürgermeister mit der Aufforderung den Beschluss der Haushaltsatzung zu beanstanden

Will man mit den neuen Abwasserbescheiden Haushaltslöcher stopfen??

Für viele Bürger Radevormwalds war der unmittelbar vor Pfingsten eintreffender Abgabenbescheid Nr5/2010 der Aufreger Dächer als neuer Abwassermaßstabschlechthin. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster dürfen die Kosten für Abwässer nicht ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch verteilt werden, sondern zusätzlich müssen getrennt davon, die eingeleiteten Regenwassermengen erfasst werden. Das Regenwasser wird dabei über die versiegelten Flächen, die das Niederschlagswasser in den Kanal einleiten, abgerechnet. Hatte die Verwaltung bislang immer darauf verwiesen, dass nur die Besitzer großer Flächen mit relativ geringem Wasserverbrauch zu den zusätzlich Belasteten (z. B. Industrie, Speditionen etc.) gehörten, sahen sich zunächst einmal alle Bürger als „Draufzahler“. Bei näherer Überprüfung der Fakten stellte sich heraus, dass die Stadtverwaltung auch die Kalkulationsgrundlagen vollständig verändert hatte und für die Jahre 2007 bis 2009 Mehreinnahmen von allein 3,5 Mio. € erzielt. Soll etwa der Haushalt über Abwassergebühren saniert werden? 

Das Verfahren, wie der neue Gebührenmaßstab eingeführt wurde, war überaus unglücklich gewählt. Der Abgabenbescheid enthielt nur die neue Belastung, die Entlastung durch die im Preis reduzierten Gebühren, die nach Frischwasserbezug abgerechnet werden, sollte dann durch die Stadtwerke erfolgen. Zu allem Überfluss enthielten die Bescheide auch die Wiederholung aller schon einmal in Rechnung gestellten Abgaben von Grundsteuer, über Müllabfuhrgebühr bis Straßenreinigung ohne dies auch hinreichend zu kennzeichnen.
 
Die Beschwerden der Bürger waren und sind so zahlreich, dass sie in den ersten 4 Wochen nicht alle bearbeitet werden konnten. Was durch die Abschaffung des Widerspruchsrechtes durch die schwarz/gelbe Landeskoalition zu einem erheblichem Problem wird. Wer sich in dieser Zeit nicht mit der Stadtverwaltung einigen kann, wird auf den Klageweg gezwungen oder verliert auch für die Zukunft alle Einspruchsrechte.
 
Die Probleme sind zahlreich:
 
Weil Neubelastung und Gutschrift nicht saldiert werden, kann das im Falle der insolventen GWG zu erheblichen Problemen führen. Nicht nur, dass die Mieter möglicherweise nicht in den Genuss möglicher Gutschriften kommen werden, sondern im schlimmsten Fall verliert die Stadt selbst dadurch nicht unerhebliche Beträge.
 
Die von der CDU beantragte Sondersitzung des Hauptausschusses sollte vor allem der Beruhigung der Gemüter dienen. Die AL zeigte in der Sitzung ein Bündel von Einzelproblemen auf, stellte aber auch dar, dass die Verwaltung bei dem jetzigen Verfahren ca. 3,5 Mio. € Mehreinnahmen erzielt. Während sich der Bürgermeister über diesen Sachverhalt überrascht zeigte, versuchte der Mitarbeiter der Verwaltung Herr Üllenberg den Sachverhalt mit dem Satz zu begründen, dass die Stadt bei dem neuen Verfahren auch zu den Gewinnern zählen würde!
 

 

Mehr-/Mindereinnahmen aus Abwassergebühren 2007 - 2009
Überschlägige Plausibilitätskontrolle
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Maßstab 2010
2007
2008
2009
Summe
Schmutzwasserpreis Rücknahme
 
0,97 €
0,78 €
1,10 €
 
Frischwasserverbrauch (m3)
1.005.998
 
 
 
 
Gebührenausfall Frischwasser
 
975.818,06 €
784.678,44 €
1.106.597,80 €
 
Niederschlagswassergebühr
 
0,90 €
0,94 €
0,91 €
 
Versiegelte Flächen (qm)
2.326.490
 
 
 
 
Einnahme Niederschlagswasser
 
2.093.841,00 €
2.186.900,60 €
2.117.105,90 €
 
Mehreinnahmen
 
1.118.022,94 €
1.402.222,16 €
1.010.508,10 €
3.530.753,20 €

 

 

Wirklich überraschend waren allerdings die Reaktionen der mehrheitstragenden Parteien.
Für die FDP erklärte Herr Rüggeberg, dass man nicht immer in die Vergangenheit schauen solle, denn es käme nicht darauf an, ob die Bescheide falsch oder richtig wären, sondern für den Bürger sei nur wichtig, dass er nicht mehr bezahlte als die Bürger in den Nachbarstädten. Und ganz zufällig hatte hier die Verwaltung eine entsprechende Tabelle vorbereitet.
Herr Schäfer erklärte für die CDU, dass es doch gerechtfertig sei, wenn die Stadt in der Vergangenheit benachteiligt worden sei, dass sie nun auch einmal 1 Mio.pro Jahr an Mehreinnahmen erziele.
Herr Haselhoff von der UWG wollte die Bürger mit dem Hinweis auf die sogenannte „kostenrechnende Einrichtung“ verweisen und argumentierte, dass sofern die Bürger nun zuviel bezahlen, ihnen das in der Zukunft wieder erstattet werden würde. Ein Argument für das er sich vom Kämmerer gleich einige Korrekturen gefallen lassen musste.
 
Es durfte dann auch nicht verwundern, dass der Antrag der AL die Bescheide aufzuheben und erst einmal alle Rechtsfragen zu lösen nur von der SPD unterstützt wurde. Es war übrigens ein Antrag, den die UWG eine Woche zuvor öffentlichkeitswirksam in der Presse vorgetragen hatte. Aber das bei der UWG reden und handeln häufiger völlig auseinander fallen, ist auch leider keine neue Erkenntnis!
 
Wir haben uns in der Folge von einem Fachanwalt in Münster beraten lassen. Der bei der ersten Durchsicht der Unterlagen zahlreiche Mängel entdeckte. Wir haben der Verwaltung in der Ratssitzung vom 22. Juni empfohlen, alle Bescheide aufzuheben und die Mängel zu beseitigen.
Die Frage wodurch die Mehreinnahmen/Mehrkosten gerechtfertig seien versuchte die Verwaltung durch eine Vergleichsrechnung, die den Ratsmitgliedern als Tischvorlage übergeben worden war, zu lösen. Wirkliche Klärung erzeugte dieses Dokument jedoch nicht – im Gegenteil!
 
Der Rat, den Abgabenbescheid aufzuheben, wurde jedoch von Seiten der Verwaltung nicht angenommen. Ein gleichlautender gemeinsamer Antrag von AL- und SPD-Fraktion erhielt auch nach 20minütiger Ratsunterbrechung nicht die Stimmen der Mehrheit des Rates. Erneut lehnten die Parteien, die an dem Frühstückstreffen beim Bürgmeisters teilnehmen (CDU, FDP, UWG) den Antrag ab.

 

Bürgerversammlung zu den neuen Abwasserbescheiden am Mittwoch 30. Juni 2010

Alternative Liste und Sozialdemokratische Partei werden  in der kommenden Woche eine Bürgerversammlung zu den neuen Abwasserbescheiden durchführen. Zu dieser Sitzung haben wir einen Fachanwalt für Abwasserrecht aus Münster eingeladen, der die Probleme der Radevormwalder Abwassersatzung näher beleuchten und auf Ihre Frage antworten wird.

Weil diese Fragen sehr individuell sein können, würden wir die Diskussion gerne etwas vorbereiten und strukturieren, damit vor allem die Fragen beantwortet werden, die von breiterem Interesse sind. Deshalb bitten wir Sie, schreiben Sie uns Ihre Fragestellungen in einer Mail oder einem gewöhnlichem Brief. Die Mails schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Gewöhnliche Briefe richten Sie bitte an:

Rolf Ebbinghaus
Hermann-Löns-Weg 7
42477 Radevormwald

Die Bürgerversammlung wird

am Mittwoch, den 30.06.2010 ab 19:00
in der neuen Aula des Theodor-Heuss-Gymnasiums, Hermannstraße
stattfinden!

 Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, lesen Sie bitte hier weiter!

Radevormwald hat ein Ausgaben- kein Einnahmeproblem

Der Rat hat in seiner Sitzung am 22. März 2011 die Haushaltssatzung des Jahres 2011 beraten. Von CDU bis UWG wurde die finanzielle Situation der Stadt beklagt und die Fehler ausschließlich in externen Einflüssen gesucht. Letztlich sahen die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und UWG keine Möglichkeiten etwas an dem Zahlenwerk und der finanziellen Situation Radevormwalds etwas zu ändern.

Dazu bezog die Alternative Liste eine Gegenposition. Im Folgenden können Sie die Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden der Alternativen Liste Radevormwalds lesen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Radevormwalder Bürgerinnen und Bürger!

Herr Bürgermeister Sie haben recht! Die Finanzierung der Gemeinde befindet sich in einer Schieflage und bedarf dringend der Sanierung. Natürlich, kann eine Gemeinde wie Radevormwald nicht problemlos eine Kreisumlagenerhöhung um ca. 700.000 € wegstecken. Dennoch ist es falsch zu signalisieren, dass jegliche Bemühungen vor Ort vergeblich sind.
Sie verhalten sich wie ein Kapitän, der im Nebel und in schwerer See seiner Mannschaft den Befehl gibt, die Navigationsgeräte über Bord zu werfen, weil sich die Havarie gar nicht vermeiden lässt.

Und schaut man in den Haushalt, so findet man sehr schnell, dass die Navigationsgeräte nicht benutzt werden. Natürlich wissen wir, dass sich Einsparungen bei Telefon und dem Medienkonsum der Verwaltung nicht den Haushalt sanieren können. Wir wollten vielmehr mit unseren Anträgen exemplarisch zeigen, dass der Haushalt nicht wirklich als ökonomisches Steuerungsinstrument verstanden wird. Wenn die Telefonkosten der Burgstraße 8 mehr als doppelt so hoch sind, wie die durchschnittlichen Telefonkosten einer Grundschule, so muss man vermuten, dass diese Werte eigentlich nicht mit der Realität übereinstimmen können. Im Hauptausschuss wurde das mit der gestiegenen Anzahl der Fraktionen im Hause Burgstraße begründet. Das zeigt uns aber, dass hier Budgets verteilt und nicht wirklich die Objekte als Kostenstellen verstanden werden. Ein ähnlich fragwürdiges Bild gibt der Verbrauch von Medien der Verwaltung ab. Selbstverständlich muss eine Verwaltung auf dem neuesten Stand der Information sein, aber müssen dafür die Ausgaben fast doppelt so hoch sein, wie die Ausgaben für die Neuanschaffung unserer Stadtbibliothek?
Wir haben in Gesprächen mit der Kämmerei lernen müssen, dass die Ergebniszahlen 2009 nicht stimmen müssen. Aber wie will man das Unternehmen „Stadt“ steuern, wenn die Planzahlen 2010 und 2011 nicht einmal an der Realität des Jahres 2009 angebunden werden können?
Zu den unrichtigen Einschätzungen über unsere Finanzlage gehört die Aussage, dass unser Haushalt kein Einsparvolumen in nennenswerter Größenordnung hergibt. Unser Antrag, die versteckten Subventionen für die Bäder GmbH einzustellen, sollte daran erinnern, dass die Stadt jedes Jahr in erheblichen Umfang für ein mehr als zweifelhaftes – weil von den Bürgern Radevormwalds nicht angenommenes - Unternehmen finanziell einsteht! Da hilft es wenig, dass im Hauptausschuss festgestellt wird, dass jeder doch um diese Tatsache wisse. Wer die Liste der über- und außerplanmäßigen Ausgaben aufmerksam durchsieht, findet, dass es zum Jahresende noch einen Nachschlag für die Bäder GmbH gibt. Im Handelsrecht gelten im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung die Erfordernisse der Wahrheit und Klarheit. Wenn wir für das Schulschwimmen Mondpreise einsetzen, um die auszuweisenden Verluste der Bäder GmbH klein zu halten, so entspricht das nicht dem Grundsatz der Wahrheit! Wir haben auch deshalb Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Haushaltsentwurfssatzung!

Die Alchemisten des Mittelalters versprachen aus Stroh Gold zu machen. Die Branche ist nicht ausgestorben. Im Gegenteil, sie hat sich stark diversifiziert. Die heutigen Alchemisten nennen sich Finanzberater, Consult oder auch Stadtplanungsgruppe. Damit keine Missverständnisse entstehen: Über die Zielsetzung zur Entwicklung unserer Innenstadt besteht Einigkeit nicht jedoch über die Maßnahmen. Hieße das Ziel eine gute Platzierung beim Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“, zu erreichen, wären viele der Maßnahmen zielgerichtet. Nur das war nicht das Ziel. Es besteht ein erhebliches Missverhältnis zwischen den Maßnahmen, die in die Umgestaltung des Stadtbildes und den Maßnahmen, die in die Leistungsfähigkeit unseres Einzelhandels investiert werden. Es wird viel zu viel Geld in Pflastersteine investiert, obgleich starke Zweifel an der Erfolgswirksamkeit dieser Maßnahmen bestehen müssen. Die Millionen stellen insofern für Radevormwald Risikokapital dar. Die Idee, die Hohenfuhrstraße zurückzubauen halten wir sogar für kontraproduktiv, weil Sie dazu führen könnte, dass die Innenstadt von Autofahrern gemieden wird. Ob es bei der geplanten Million Eigenbeteiligung der Stadt bleiben wird, ist auch ungewiss. Sicher ist nur, dass unsere Berater an den Plänen gut verdienen werden! Zusammengefasst heißt das, wir benötigten mehr Ideen als Pflastersteine. Letztere sind allerdings leichter zu besorgen und daran lässt sich einfacher Geld verdienen!

Wie Sie sehen, es gäbe durchaus Grund und auch Gelegenheit noch einmal über die Haushaltsplanung nachzudenken. Radevormwald – so war vor einigen Wochen vom Gemeindeprüfungsamt zu hören – hat kein Einnahme- sondern ein Ausgabeproblem. Diese Aussage können wir nur unterstreichen!

Und, um noch einmal mein anfängliches Bild aufzunehmen? Wie verhalten sich eigentlich die Offiziere auf unserem in schwerer See trudelndem Schiff. Vom 1. Offizier Viebach hört man die Empfehlung an seine Mannschaftsteile, man möge sich über die augenblickliche Lage keine Gedanken machen, sondern stattdessen von den fernen Zielen des Jahres 2020 träumen. (siehe Bericht Bergische Morgenpost) Von den anderen Offizieren wurden schon lange niemand mehr während unserer Reise – die man Haushaltsberatungen nennt - auf der Brücke gesehen!

Wir können daraus nur die Schlussfolgerung ziehen, dass dieser Rat weder die Bereitschaft noch den politischen Willen aufbringt, sich mit den finanziellen Problemen dieser Stadt auseinander zu setzen. Leider werden es die Bürger bezahlen müssen.

Wir werden aus inhaltlichen und rechtlichen Bedenken der Haushaltssatzung nicht zustimmen!

Abgabenbescheide der Stadtwerke nichtig

Ergebnisse der Bürgerversammlung am 30. Juni 2010

 

Am 30. Juni 2010 folgten gut 80 Radevormwalder Bürgerinnen und Bürger der Einladung von Alternativer Liste und SPD in die Aula des Theodor-Heuss-Gymnasiums zu einer Bürgerversammlung. Dabei sollte die neue Abwassersatzung und die darauf fußenden Bescheide aus rechtlicher Sicht betrachtet werden. Deshalb hatten AL und SPD dazu den Anwalt Dr. Klaus Grünewald von der Societät „Baumeister Anwälte“ aus Münster eingeladen.
Vorab schon einmal die wesentlichen Ratschläge des Anwaltes an die Stadt und die Bürger. Der Stadt empfahl er, um eine Klagewelle zu vermeiden und weil die „Abgabenbescheide“ der Stadtwerke GmbH alle nichtig sind und auch die Satzung weitere textliche Unklarheiten enthält: „Zurück auf Start und Alles neu machen!“
Den Bürgern empfahl der Spezialist für Abgabenrecht: Nutzen Sie das Angebot des Bürgermeisters und fordern Sie bis zum 30.07. die Verwaltung auf, neue Bescheide zu erstellen. Auch wenn inhaltlich wenig Änderungsbedarf besteht, geht das auch, indem Sie einen Abrechnungsbescheid gemäß § 218 Abs.2 AO (Abgabenordnung) beantragen. Dadurch wahren Sie alle Klagemöglichkeiten, zunächst für weitere 4 Wochen, ab Datum des neuen Bescheides!
 
Der Anwalt beantwortete Fragen, die zuvor von Bürgern eingereicht worden waren, bzw. ihm in der Diskussion unmittelbar gestellt wurden. Wir versuchen hier die wesentlichen Fragen und Ihre Antworten möglichst allgemeinverständlich wiederzugeben. Es handelt sich dabei nicht um ein Wortprotokoll!
  1. Frage: In den Abgabenbescheid 2008 fand sich erstmals der Hinweis auf die Vorläufigkeit des Bescheides mit dem Hinweis, das ab dem Bescheid 2008 eine Neukalkulation mit den neuen Maßstäben erfolgen wird. Ist es trotzdem zulässig auch das Jahr 2007 nachzukalkulieren?
Für Bescheide nach Abgabenordnung besteht eine Verjährungsfrist von 4 Jahren. Insofern können auch Bescheide aus 2007 geändert werden.
  1. Frage: Veranlagung nach versiegelter Fläche und Vergütung durch die Herabsetzung der Abgabe nach Frischwasserbezug erfolgte in 2 Bescheiden?
    Ist dieses Verfahren zulässig oder hätte nicht in einem Bescheid alle Komponenten der Abwasserabrechnung zusammengefasst sein müssen?
  2. Frage: Die Vergütung erfolgte über einen Bescheid der Stadtwerke. Dürfen die Stadtwerke als privates Unternehmen rechtswirksame Abgabenbescheide erlassen?
Auf die Frage 2 – die zu klären versuchte, ob der Bürger einen Anspruch auf einen saldierenden Bescheid haben, ist leider weniger eingegangen worden, weil die Frage 3 die gesamte Aufmerksamkeit band.
Zu 3. ist aber festzuhalten, dass die Stadtwerke GmbH keine Abgabenbescheide erstellen dürfen. Diese Bescheide sind nichtig. Das trifft nicht nur auf die „Gutschriften“ diesen Jahres zu, sondern auch die Abgabenbescheide ab dem Jahr 2006! Also alle Abgabenbescheide, die die Abwasserabgaben allein nach „Frischwasserbezug“ berechnete.
Dennoch gilt, dass die Rechstsituation für den einzelnen Bürger sich nur dann ändert, wenn er mit der Verwaltung zu einem neuen Abgabenbescheid kommt, mit dem er einverstanden ist oder er durch eine Klage zum Erfolg findet.
  1. Frage: Die Stadtverwaltung fordert die Abwasserabgaben für 3 Jahre rückwirkend in einer Summe in einer relativ kurzen Frist. Ist es möglich, die Verwaltung zu einer Ratenzahlung zu veranlassen?
  2. Frage: Wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, werden die Abschläge dennoch eingezogen. Besteht die Möglichkeit den strittigen Betrag zunächst vorzuenthalten oder auf ein Anderskonto einzuzahlen?
Eine Ratenzahlung in der Satzung vorzusehen ist rechtlich nicht möglich. Dennoch besitzt die Verwaltung im Einzelfall die Möglichkeit, mit dem Abgabenschuldner Ratenzahlung zu vereinbaren.
Unabhängig von einem anhängenden Rechtsstreit, besteht für den Abgabenschuldner nicht das Recht, den geforderten Betrag zurückzuhalten.
  1. Frage: Kann ein Vermieter zusätzliche Nebenkosten rückwirkend gegenüber seinen Mietern geltend machen?
  2. Frage: Im umgekehrten Fall, wenn die ermäßigte Frischwassergebühr zur Erstattung von Nebenkosten führen müsste, hat der Mieter auch rückwirkend einen Anspruch auf die Erstattung der Nebenkosten?
Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens nach einem Jahr vorgelegt werden. Insofern besteht weder für den Vermieter die Möglichkeit, Abgaben vor dem Jahr 2009 gegenüber dem Mieter geltend zu machen, noch kann umgekehrt  der Mieter gegenüber dem Vermieter die Herausgabe der Gutschriften, die die Jahre 2008 und früher betreffen verlangen.
  1. Frage: Bürger berichten, dass noch nicht allen Haushalten ein neuer (5/2010) Abwasserbescheid zugegangen ist. Die Verwaltung hat bestätigt, dass noch „etliche“ Haushalte ohne neue Bescheide sind. Ist eine solches „ratenweise“ abarbeiten der Haushalte zulässig?
Ja, innerhalb der Verjährungsfrist ist die Verwaltung an keine Fristen gebunden!
  1. Frage: Die Bürger füllen sich „abgezockt“, weil der Verteilungsmaßstab für die Wupperverbandsumlage im Verhältnis 83:17 statt wie ursprünglich 60:40 auf Frischwasser/Flächenanteil verteilt wird. Gibt es rechtliche Maßstäbe für die Verteilung?
Exakte Festlegungen bestehen nicht. Dennoch müssen die Verteilungsmaße plausibel sein. Im Falle Radevormwalds ist sowohl die Verteilung 83:17 „ungewöhnlich“ als auch die für andere Kostenbestandteile gewählten Schlüssel z. B. in Höhe von 44:56. Dass in unterschiedlichen Bereichen mit ganz verschiedenen Verteilungsmaßen gerechnet wird, spricht nicht in jedem Fall für ein begründbares Handeln.
  1. Frage: Die Verwaltung hat in der Ratssitzung vom 22.06. darzustellen versucht, warum die Mehreinnahmen von 3,5 Mio. € richtig sind, was ihr aber auch nicht im Ansatz gelungen ist. Die ausgeteilte Tischvorlage zu diesem Thema (siehe Anlage) zeigte eher, dass im Rahmen der Nachkalkulation von niedrigeren Kosten auszugehen ist.
    Scheint es sinnvoll, allein aufgrund der Kalkulationsmängel zu klagen?
Die Tischvorlage aus der Ratssitzung schien dem Anwalt zunächst verständlich. Allerdings beschäftigte diese sich nur mit den Jahren 2009 und 2007. Ob die „Mehreinnahmen“ von 3,5 Mio. € auch gerechtfertigt sind, wollte Dr. Grünewald nicht abschließend beurteilen. Auf den Hinweis, dass auch die Kalkulationssummen in den Jahren der Erst- und der Nachkalkulation voneinander abweichen, stellte Dr. Grünewald noch einmal fest, dass die Nachkalkulation nicht berechtigt, grundsätzlich neuen Kosten in die Rechnung aufzunehmen!

Kommentar der AL: Bislang ist die Verwaltung einer Erklärung, warum die Kostensummen von einander abweichen, immer ausgewichen. Dabei ist die Erklärung wohl relativ einfach. Wahrscheinlich hat die Verwaltung in den Jahren der Kalkulation nach alleinigem Frischwasserverbrauch ihre eigenen Kosten für Straßen und Plätze nicht einbezogen, hat das aber nachträglich geändert. Dieses Verhalten könnte aber – vorsichtig formuliert – rechtlich recht zweifelhaft sein! Es könnte also sein, dass die Verwaltung für die Jahre 2007 bis 2009 auf die Erstattung dieser Kosten verzichten muss.

  1. Frage: Welche Maßstäbe sind an die Berechnung der versiegelten Flächen anzulegen?
Festgelegte Maßstäbe gibt es nicht. Das Überfliegen der Flächen ist eine häufig genutzte Methode, die aber recht fehleranfällig sein kann. Dieses Überfliegen sollte auch nur im Frühjahr oder Herbst durchgeführt werden, um Fehlmessungen aufgrund von Schattierungen zu vermeiden. Wichtiger ist es, die Bürger an den Messergebnissen zu beteiligen. Wie auch das gesamte Verfahren für den Bürger im Laufe des Prozesses der Einführung möglichst transparent gemacht werden sollte. Daran hat es in Radevormwald wohl gemangelt.
  1. Frage: Wie ist mit versiegelten Flächen umzugehen, die aufgrund der Topographie das Niederschlagswasser auf das Grundstück und nicht auf die Straßenfläche leiten?
Entscheidend ist, ob das „Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht-leitungsgebunden abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann“. Fließt das Wasser also nicht auf die Straße und damit in die Abwasseranlage der Gemeinde, darf diese versiegelte Fläche nicht berücksichtigt werden.
Außerdem ist zu beachten, dass im Augenblick das nordrheinisch-westfälische Landeswassergesetz in § 51 von einem Kanalanschlusszwang für Niederschlagswässer ausgeht. Es gibt allerdings Überlegungen diese Vorschrift zu ändern!
  1. Frage: Wie sind die Satzungsregelungen im Falle des sogenannten „Ökopflasters“ rechtlich zu bewerten?
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln muss „Ökopflaster“ nicht gesondert berücksichtigt werden. Die Städte können Ökopflaster rabattieren oder vollständig herauslassen. Die Zeit, in der diese Rabattierung möglich ist, kann von der Verwaltung gewählt werden. Die Städte haben hier einen Gestaltungsraum. Radevormwald besitzt an dieser Stelle eine recht komplizierte Vorschrift.
  1. Frage: Müssen Kanäle, die nur Niederschlagswässer in Oberflächengewässer ableiten genauso bezahlt werden, wie das Niederschlagswasser, das in den Abwasserkanal eingeleitet wird?
Maßgeblich ist auch hier die Grundaussage, die unter 12 zitiert wurde. Wird das Wasser so abgeleitet, dass es auch nicht für Teilstücke die gemeindliche Abwasseranlage nutzt, kann die Fläche nicht wie die sonstigen versiegelten Flächen behandelt werden.
  1. Frage: Darf die Rabattierung für die Haushalte, die die Niederschlagswässer auf dem Grundstück verrieseln auch rückwirkend aufgehoben werden?
Die Rabattierung hat es gegeben, weil das Abwasser ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet wurde. Dadurch, dass das Abwasser neben dem Frischwasserverbrauch auch nach den Maßstab der versiegelten Fläche berechnet wird, entfällt der Grund der Rabattierung. Das gilt auch rückwirkend.
  1. Frage: Kann die Rabattierung auch aufgehoben werden, wenn sie vertraglich zugesichert wurde?
Das Abgabenrecht kennt keine Verträge, die den Abgabenpflichtigen ganz oder teilweise von Abgaben befreit.
 
Sollten sie lieber Leser nun noch Fragen besitzen, können Sie auch gerne über unser Kontaktformular oder Telefon (02191-62161) Kontakt mit uns aufnehmen.
Vielleicht suchen Sie aber auch unmittelbar den anwaltlichen Rat. Wenn Sie Kontakt zu unserem Anwalt aufnehmen wollen – er kennt inzwischen die Radevormwalder Situation recht gut – bieten sich ihnen folgende Möglichkeiten:
 
Dr. Klaus Grünewald
Baumeister Rechtsanwälte
Kettelerscher Hof
Königsstraße 51-53
48143 Münster
 
Telefon: 0251-4848832
Fax: 0251-4848855
Email: gruenewald@baumeister.org
Web: www.baumeister.org
 
 Im Anhang zu diesem Bericht, finden sie die Präsentation von Dr. Grünewald!

 

Erste Analyse des Haushalts 2011

Deckblatt Haushaltsentwuf 2011Am Samstag den 12. Februar traf sich die Fraktion der Alternativen Liste zu einer Klausurtagung, um den Haushaltsentwurf des Jahres 2011 zu beraten. Auch mehr als siebenstündige Arbeit reicht nicht aus, um einen vollständigen Überblick über den Haushalt des laufenden Jahres zu finden. Anders als die CDU, ging es der AL aber sehr wohl darum, die Haushaltspositionen auch im Detail einer Prüfung zu unterziehen.

Für ein abschließendes Urteil ist noch zu früh. Dennoch lässt sich eine erste Zwischenbilanz ziehen. Dazu gehört die Feststellung, dass der Ergebnisplan des Jahres 2011 einen Fehler in Höhe von 719.280 € enthält, womit sich der Fehlbetrag des laufenden Jahres um den gleichen Betrag erhöht. Es handelt sich dabei um einen schlichten Tippfehler. Für den Gaseinkauf aller städtischen Gebäude wurden statt 720.000 € nur 720 € veranschlagt.
Wie in den vergangenen Jahren ist auch für dieses Jahr wieder festzustellen, dass bestimmte Kostenpositionen immer wieder nach neuen Schlüsseln verteilt werden. Dies gilt für die internen Leistungsbeziehungen genauso wie für die Personalkosten. Daraus können wir nur den Schluss ziehen, dass die Verwaltung den Haushalt als eine lästige Pflichtaufgabe versteht und nicht als ein ökonomisches Steuerungsinstrument, das dazu dienen könnte, die öffentlichen Aufgaben betriebswirtschaftlich zu steuern.
Vergleich man die Haushalte des Jahres 2010 und 2011 miteinander, fällt auf, dass quer durch alle Haushaltssparten die Verwaltung dem Prinzip folgt, Kosten in vielen Bereich zunächst einmal hoch auszuweisen, die sich dann aber als deutlich niedriger herausstellen. Durch dieses Verfahren schafft sich die Verwaltung freie Finanzierungsmassen in Millionenhöhe. Wir kommen deshalb zu dem Schluss, dass der Haushalt absolut intransparent ist. Diese Intransparenz erschwert nicht nur die Kontrolle und den Einfluss von Seiten der Politik - was vielleicht beabsichtigt ist - sondern erschwert auch das Finanzmanagement der Verwaltung selbst! Deshalb kann die Alternative Liste auch nicht dem Wunsch der Verwaltung folgen, die Hebesätze aller ortsgebundenen Hauptsteuerquellen wie Grund- und Gewerbesteuer anzuheben!
Ohne genauere Einzelprüfungen sehen wir – anders als die mehrheitstragenden Parteien und die Verwaltung – sehr wohl an vielen Stellen des Haushaltes Ansatzpunkte, um zu einer Konsolidierung der Finanzpolitik in Radevormwald zu gelangen. In diesem Zusammenhang sei nur noch einmal an das „life-ness“ erinnert. Wir werden in den kommenden Tagen noch zu Einzelpositionen Anträge vorlegen.
Das neue kommunale Finanzmanagement hat scheinbar sowohl bei der Verwaltung als auch auf Seiten der Politik nicht zu mehr Transparenz, sondern offensichtlich zu einer immer größer werdenden Resignation geführt. Offensichtlich will man sich nicht mehr ernsthaft mit dem Haushalt - dem wichtigsten Einflussinstrument innerhalb einer parlamentarischen Demokratie –auseinandersetzen. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales Sport und Tourismus. Ein Ausschuss, der um 17:00 Uhr seine Beratungen beginnt und sich dann zunächst fünf Aktivitätsberichte anhören muss. Es tragen von der bergischen Entwicklungsagentur über die „Rad-Region-Rheinland“ bis zum Stadtsportverband vor. Entscheidungen stehen in diesem Zusammenhang nicht an. Aber der Sinn ist ja offensichtlich, die anwesenden Politiker zu ermüden, um zum Schluss – vielleicht nach 19:00 Uhr - über die Haushaltspositionen des Jahres 2011 zu beraten. Der Öffentlichkeit kann man nicht deutlicher vor Augen führen, welchen Stellenwert die Haushaltsberatungen in Radevormwald mittlerweile besitzen!